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Verbot für das Roden von Hecken und Bäumen
Alle Jahre wieder ist zu beobachten, daß außerhalb der Vegetationsphase verstärkt Bäume und Hecken gerodet werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, gerade jetzt auf die Rechtslage hinzuweisen.
Hecken und Bäume prägen weite Teile unserer Kulturlandschaft. Sie beleben nicht nur das Landschaftsbild, sondern bieten auch Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren. Eine Hecke kann bis zu 900 verschiedene Tierarten beherbergen. Vor allem gebüschbrütende Vogelarten, Kleinsäuger wie Igel und Wiesel, Insekten und eine große Anzahl von Kleinlebewesen halten sich in Hecken auf. Auch als Schlafplatz, Nahrungsquelle und Zufluchtsort erfüllen Hecken und Bäume wichtige Funktionen.
Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, daß der Gesetzgeber von
01. März bis 30. September
eines jeden Jahres pauschal das Roden und Abschneiden von Hecken und Bäumen verboten hat.
Pflegeschnitte an Hecken im Innenbereich, die sich auf die Entfernung des jährlichen Neuwuchses beschränken sind erlaubt. Ebenso ein Sommerschnitt an Obstbäumen.
Seit 1992 stehen alle in der freien Landschaft befindlichen Feldhecken mit einer Länge von über 20 m unter besonderem Naturschutz (sog. 24-a-Biotope). Dies hat zur Folge, daß solche Feldhecken über das gesamte Jahr weder beseitigt noch anderweitig in ihrem Bestand erheblich nachteilig beieinträchtigt werden dürfen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie jederzeit beim Landratsamt Enzkreis - Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft
