Sie sind hier:
Stadt Maulbronn >>
BÜRGER >> Gemeinderat >> Aufgaben
Aufgaben des Gemeinderates
Der Gemeinderat der Stadt Maulbronn besteht aus dem Bürgermeister als
Vorsitzendem und 18 Stadträtinnen und Stadträten, die ehrenamtlich tätig sind.
Sowohl der Bürgermeister als auch die Stadträtinnen und Stadträte werden von der Bürgerschaft gewählt. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt 8, die der Stadträtinnen und Stadträte 5 Jahre.
Der Gemeinderat wurde am 07.06.2009 (konstituierende Sitzung am 16.09.09), der Bürgermeister am 08.06.2008 gewählt.
Im Gemeinderat der Stadt Maulbronn sind 4 Fraktionen vertreten:
- Christlich Demokratische Union (CDU)
- Bürgerliche Wählervereinigung (BWV)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Liste Mensch und Umwelt (LMU)
Der Gemeinderat legt als Hauptorgan der Gemeinde die kommunalpolitischen Ziele und Rahmenbedingungen fest.
Sofern der Bürgermeister nicht Kraft Gesetz allein zuständig ist, entscheidet der Gemeinderat über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten.
Außerdem kontrolliert er die Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse.
Die Ausschüsse dienen der Arbeitsentlastung des Gemeinderates und der eingehenden Beratung von Sachfragen.
Folgende beschließende Ausschüsse gibt es bei der Stadt Maulbronn:
- Verwaltungsausschuss
- Technischer Ausschuss
- Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Maulbronn/Sternenfels
Die Rechte und Zuständigkeiten von Bürgermeister, Gemeinderat und Ausschüssen sind genau in der Hauptsatzung der Stadt Maulbronn geregelt.
