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Eheschließung im Ausland
Sie sind deutscher Staatsangehöriger und wollen im Ausland heiraten. Grundsätzlich werden Ehen, welche im Ausland geschlossen wurden, in Deutschland anerkannt. Wichtig ist, dass die Trauung im Ausland von der dort autorisierten Stelle vorgenommen wurde und der im jeweiligen Land vorgeschriebenen und üblichen Form entspricht.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der ausländischen Behörde, bei der die Eheschließung vorgenommen werden soll oder auch bei der Deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Land bzw. bei der Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland, welche Papiere Sie bei einer Eheschließung dort vorlegen müssen.
In manchen Staaten genügt die Vorlage eines Reisepasses und einer mehrsprachigen Geburtsurkunde. Andere Länder hingegen fordern ein Ehefähigkeitszeugnis als Nachweis, dass keine Ehehindernisse in rechtlicher Hinsicht bestehen.
Nach Ihrer Eheschließung sollten Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde durch die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Generalkonsulat im jeweiligen Land mit einer "Legalisation" (Echtheitsbestätigung) versehen lassen, je nach Land genügt auch eine "Apostille" (Überbeglaubigung) durch eine innerstaatliche Behörde des jeweiligen Landes (zu erfragen beim Heiratsstandesamt).
Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland ist es ratsam, dass Sie eine gemeinsame Namenserklärung beim Standesamt abgeben, da im Ausland die nach deutschem Recht besehenden Möglichkeiten der Namensführung oft nicht gegeben sind.
Wenn Sie möchten, können Sie sich auf Antrag auch ein Familienbuch anlegen lassen. Wir teilen Ihnen gerne mit , welche Urkunden dazu notwendig sind. (Tel.: 07043/10314, E-Mail: )
Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige
Sollten Sie im Ausland heiraten wollen und es wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen haben, so vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Wohnsitzstandesamt.
Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird Ihnen bescheinigt, dass nach deutschem Recht eine Ehe geschlossen werden darf. Deshalb müssen wir zur Überprüfung der Voraussetzungen, ähnlich wie bei der Anmeldung der Eheschließung, auch die Papiere Ihres Partners hier vorliegen haben. Diese Urkunden (neuesten Datums) müssen alle von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher übersetzt sein und bedürfen evtl. der Apostille (Überbeglaubigung) oder Legalisation (Echtheitsbestätigung).
Es ist also empfehlenswert, sich wegen des Ehefähigkeitszeugnisses rechtzeitig mit Ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt in Verbindung zu setzen.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten und kostet 40,00 Euro. Sofern bei der Prüfung der Ehefähigkeit auch ausländisches Recht zu beachten ist, beträgt die Gebühr 80,00 Euro.