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Dolmetscher

  Brautpaar um 1970  

Die Hinzuziehung eines Dolmetschers wird erforderlich, wenn einer der Beteiligten, sowohl vom Brautpaar als auch von den Trauzeugen, der deutschen Sprache nicht mächtig ist. In der Regel reicht eine Ihnen bekannte Person, welche beide Sprachen in Wort und Schrift übersetzen kann (diese Person muss in ihrer Funktion als Dolmetscher von uns vereidigt werden).

Spricht keiner der Beteiligten die deutsche Sprache, so wird ein gerichtlich vereidigter Dolmetscher hinzugezogen (Anschriften können bei uns erfragt oder über www.olg-stuttgart.de (Service) agerufen werden); die Kosten sind vom Brautpaar zu übernehmen.

Wird unsererseits festgestellt, dass die Verständigung mit dem Brautpaar ohne Dolmetscher nicht ausreichend möglich ist, muss der Dolmetscher bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung mitwirken.

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