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Unterlagen

Bei der Frage, welche Papiere für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind, wollen wir nur auf die "klassischen" Eheschließungsfälle eingehen. Alle Varianten aufzuführen wäre zu komplex; hierfür stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung
(Tel.: 07043/10314, E-Mail: ).

Beide Ehepartner noch nicht verheiratet, deutsch und volljährig:

Ehepartner geschieden und deutsche Staatsangehörigkeit

Ehepartner ausländische Staatsangehörigkeit

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Urkunden nicht älter als 6 Monate sein sollen. Urkunden in fremder Sprache sind von einem in Deutschland beeidigten Urkundenübersetzer zu übersetzen. Eine entsprechende Liste hierzu können Sie bei uns einsehen. Das fremdsprachige Original ist zusammen mit der Übersetzung vorzulegen!
>> Dolmetscher- und Übersetzerliste: www.olg-stuttgart.de (Service)

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