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Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
Seit 01.08.2001 können gleichgeschlechtliche Paare eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen.
In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Januar 2012 die Standesämter in den Städten und Gemeinden für eingetragene Lebenspartnerschaften zuständig.
Infos: Frau Windpasinger, Tel.: 07043/103-14,
E-Mail: windpassinger@maulbronn.de