Sie sind hier:
Stadt Maulbronn >>
BÜRGER >> Rathaus >> Stadtverwaltung >> Standesamt
Namensführung
Für die Namensführung in einer Ehe bestehen folgende Möglichkeiten:
- Sie wollen keine Änderung Ihrer Namen:
Dann behält jeder Ehegatte den im Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen bei. Sie können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine Ehenamenserklärung abgeben (keine Frist). Die Ehenamenserklärung kann nur von beiden Ehegatten vor einem Standesbeamten abgegeben werden. - Sie wählen einen Ehenamen:
Jeder Geburtsname kann zum Ehenamen bestimmt werden. Seit dem 12.02.2005 kann auch ein aus einer Vorehe geführter Ehenamen oder ein Doppelname, der zum Zeitpunkt der neuen Eheschließung von der Frau oder dem Mann geführt wird, als neuer Ehename bestimmt werden. Die Erklärung ist unwiderruflich. - Doppelnamen:
Sie entscheiden sich für einen Ehenamen, möchten Ihren zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen oder Ihren Geburtnamen voranstellen oder anfügen.
Diese Möglichkeit steht nur dem Ehegatten offen, dessen Name nicht Ehename wird. Ein Doppelname darf aus nicht mehr als zwei Namen bestehen. Die Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen kann bei der Eheschließung, aber auch jederzeit später beim Standesamt vom betroffenen Ehegatten abgegeben werden. Es ist nur die Unterschrift des von dieser Namensführung Betroffenen notwendig. Die Erklärung ist erst wirksam, wenn sie der Standesbeamte entgegennimmt, der das Familienbuch führt (Gebühr 20,00 Euro). Späterer Widerruf ist möglich. - Weitere Wahlmöglichkeiten für die Namensführung in der Ehe bestehen, wenn ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Hierüber informieren wir Sie auf Nachfrage gerne.
- Wiederannahme eines früheren Namens:
Ein geschiedener (oder verwitweter) Ehegatte kann durch Erklärung beim Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat. Diese Wiederannahme ist auch dann möglich, wenn ein Doppelname geführt wurde (Gebühr: 20,00 Euro). - Familienname minderjähriger Kinder:
Über die Möglichkeiten, einem mind. Kind durch Ihre Eheschließung einen anderen Familiennamen zu geben, können Sie beim Standesamt Informationen erhalten. Spätestens bei der "Anmeldung zur Eheschließung" wird im Zusammenhang mit "Ihrer Namensführung in der Ehe" dieses Thema zur Sprache kommen. (siehe auch: Nachname des Kindes)