Sie sind hier:
Stadt Maulbronn >>
BÜRGER >> Rathaus >> Service >> Formulare >> Alphabetisch
Formulare in alphabetischer Reihenfolge
Hier finden Sie zahlreiche Online-Formulare in alphabetischer Reihenfolge, die Sie am PC ausfüllen und dann ausdrucken können.
Da eine digitale Signatur für die meisten Verwaltungsvorgänge derzeit rechtlich noch nicht zulässig ist, müssen Sie die ausgedruckten Formular "von Hand" unterschreiben. Sie können uns die Formulare dann faxen (07043/10345), zuschicken (Stadtverwaltung Maulbronn, Klosterhof 31, 75433 Maulbronn) oder persönlich im Rathaus Maulbronn oder einer der Verwaltungsaußenstellen vorbeibringen.
Bei manchen Vorgängen ist es trotz allem erforderlich, dass Sie persönlich mit verschiedenen Unterlagen auf dem Rathaus vorbeikommen - das haben wir bei den entsprechenden Vorgängen vermerkt.
Die Formulare liegen im PDF-Format vor. Dieses Format kann mit dem Adobe Acrobat Reader, gelesen und bearbeitet werden. Um die neuste Version des Adobe Acrobat Reader kostenlos herunterzuladen, bitte auf die Grafik links klicken.
Achtung: Das Downloaden der Formulare kann, je nach Verbindungsgeschwindigkeit, bis zu einer Minute dauern - bitte haben Sie ein wenig Geduld. Sie ersparen sich damit Wartezeit im Rathaus.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
'Baubeschreibung für Warenautomaten bzw. Werbeanlagen
Baugenehmigung einer Werbeanlage
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Zu den Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung oder Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln oder Flächen. Wenn Sie Werbeanlagen aufstellen wollen, müssen Sie diese unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen vor der Aufstellung genehmigen lassen.
Genehmigungspflichtig sind alle Werbeanlagen, deren Ansichtsfläche größer als 0,5 Quadratmeter ist, und die nicht nur vorübergehend angebracht werden. Im Außenbereich sind alle Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
Nicht genehmigungspflichtig sind nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften unter anderem Werbeanlagen
- im Innenbereich bis 0,5 Quadratmeter Ansichtsfläche,
- im Innenbereich, die an der Stätte der Leistung oder für zeitlich begrenzte Veranstaltungen vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden,
- im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen oder Abstimmungen, die während der Dauer des Wahlkampfes angebracht oder aufgestellt werden,
- in Form von Anschlägen,
- an Baustellen, soweit sie sich auf das Vorhaben beziehen,
- wie Auslagen und Dekorationen in Schaufenstern und Schaukästen.
Ebenso nicht genehmigungspflichtig sind Werbemittel an Verkaufsstellen für Zeitungen und Zeitschriften.
Anforderungen an Werbeanlagen können sich außerhalb des Bauordnungsrechts aus Regelungen des Bauplanungsrechts, des Verkehrsrechts, des Naturschutzrechts oder des Denkmalrechts ergeben.
Voraussetzungen
- es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage
- dem Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Verfahrensablauf
Wenn Sie genehmigungspflichtige Werbeanlagen aufstellen lassen wollen, müssen Sie einen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen, in der sich das Grundstück, auf dem Sie Ihre Werbeanlage aufstellen wollen, befindet.
Hierfür benötigen Sie den Vordruck "Antrag auf Baugenehmigung" und die sonstigen Bauvorlagen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Baugenehmigung
- weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
- Lageplan (zeichnerischer und schriftlicher Teil)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- soweit erforderlich, eine fotografische Darstellung der Umgebung und die Bestätigung der Standsicherheit
Hinweis: Sie müssen die Bauvorlagen grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ist die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde, sind die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Frist/Dauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen.
Kosten
Nach der Neuregelung des Landesgebührenrechts bemessen sich die Gebühren nach den in den jeweiligen Satzungen oder Rechtsverordnungen der unteren Baurechtsbehörden festgelegten Sätzen.
Abbruch baulicher Anlagen - Baubeschreibung
Antrag auf Abbruch baulicher Anlagen - Baubeschreibung
Abbruch baulicher Anlagen - Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 3 LBO
Hier finden Sie das Formular, das Sie beim Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren benötigen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht mehr – wie bisher – bei Ihrer Wegzugsgemeinde (also z.B. Maulbronn) abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde (Maulbronn) mit, dass Sie umgezogen sind.
Wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z.B. bei Umzug in das Ausland) müssen Sie sich – wie bisher – bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue Nebenwohnung zu begründen.
Außerdem entfällt künftig auch die Meldepflicht des Wohnungsgebers (Vermieters) bei Ein- und Auszug des Wohnungsinhabers (Mieters).
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft des Wohnortes
Verfahrensablauf
In den Fällen, in denen die Abmeldepflicht noch besteht, müssen Sie sich persönlich oder schriftlich abmelden. Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Dieser ist im Rathaus Maulbronn oder bei den Verwaltungsstellen in Schmie und Zaisersweiher zu erhalten. Außerdem steht er hier zum Download zur Verfügung. TIP: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen beziehungsweise der Familienangehörigen
- Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an uns schicken, müssen Sie gegebenenfalls für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.
Kosten/Leistung
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Rechtsgrundlage
§ 15 Meldegesetz (MG) (An- und Abmeldung)
§ 18 Meldegesetz (MG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
Mit diesem Formular können Sie Ihren Hund zur Hundesteuer an- bzw. abmelden.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Impfbuch Ihres Hundes mit.
Änderungsanzeige des/der Grundsteuerpflichtigen
Ihr Grundstück hat den Eigentümer gewechselt? Informieren Sie uns mit diesem Formular.
Bitte beachten Sie:
Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt. Wenn das Grundstück verkauft wird, ist Zahlungspflichtiger für die gesamte Grundsteuer des Jahres weiterhin der Verkäufer - unabhängig davon, was zwischen Verkäufer und Käufer vertraglich geregelt ist.
Haben sich Ihre persönlichen oder geschäftlichen Daten im Steuerverfahren geändert? Bitte teilen Sie uns das mit diesem Formular mit.
Hier finden Sie das Formular, dass Sie für Angaben zu gewerblichen Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, benötigen.
Allgemeine Informationen
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft des neuen Wohnortes
Verfahrensablauf
Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Sie erhalten ihn im Rathaus Maulbronn oder bei den Verwaltungsstellen in Schmie und Zaisersweiher. Außerdem steht er hier zum Download zur Verfügung.
TIP: Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden (Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.
TIPP: Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.
Frist/Dauer
Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden.
Kosten/Leistung
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Sonstiges
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
HINWEIS: Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.
Rechtsgrundlage
§ 15 Meldegesetz (MG) (An- und Abmeldung)
§ 18 Meldegesetz (MG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
Anmeldung eines Wild-/Jagdschadens gem. §§29 - 35 Bundesjagdgesetz
Mit diesem Formular können Sie einen Wild- oder Jagdschaden anmelden.
Antrag auf Bauabnahme gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 LBO
Mit diesem Formular können Sie die Bauabnahme gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 LBO beantragen (nur bei Anordnung in der Baugenehmigung).
Antrag auf Bauabnahme gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 LBO
Mit diesem Formular können Sie die Bauabnahme gemäß § 67 Abs. 1 N.r 2 LBO beantrgen.
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutrechtlichen Genehmigung
Sie wollen etwas bauen und brauchen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung dafür - hier finden Sie das erforderliche Formular.
Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung mit Einkommenserklärung (Kombivordruck)
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen finden Sie hier das passende Formular mit Einkommenserklärung.
Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer gemäß § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz
Normalerweise ist die Grundsteuer vierteljährlich zu bezahlen. Wenn sie Ihre Grundsteuer nur jährlich in einem Betrag entrichten wollen, können Sie das mit diesem Formular beantragen. Wir empfehlen dann die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren.
Antrag auf Nichtbesteuerung der Hundehaltung
In bestimmten Fällen ist die Hundehaltung von der Steuer befreit (z.B. wenn beim Hundehalter eine besondere Schwerbehinderung vorliegt oder es sich um einen Rettungshund handelt). Mit diesem Formular können Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen.
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Sie wollen Baumaterial auf öffentlicher Verkehrsfläche lagern, ein Gerüst aufstellen oder gar die Straße oder den Gehweg aufgraben? Dann brauchen Sie dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Hier finden Sie das entsprechende Formular
Antrag auf Zustimmung zur Ablösung der Stellplatzverpflichtung
Sie können die erforderliche Zahl der Stellplätze nicht nachweisen? Mit diesem Formular können Sie einen Antrag auf Zustimmung zur Ablösung der Stellplatzverpflichtung stellen.
Antrag Ausstellung Kinderreisepass
Zur Ausstellung des Kinderreisepasses benötigen wir:
- 1 biometrietaugliches Bild
- Geburtsurkunde
- Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahren erforderlich)
- Unterschrift von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten auf dem Antrag
- Pass der Mutter oder des Vaters
- Größe und Augenfarbe des Kindes
- Der Kinderreisepass ist bis zum 12. Lebensjahr gültig
Der Kinderreisepass kostet 13 Euro.
Antrag für Grundstücksvermessung
Mit diesem Formular können Sie eine Grundstücksvermessung beantragen.
Der Antrag kann über die Stadt Maulbronn gestellt werden. Zuständige Behörde ist das Landratsamt Enzkreis.
Anzeige für abschließende Fertigstellung
Sie haben Ihr Bauwerk fertiggestellt - hier finden Sie das Formular, mit dem Sie uns dies mitteilen können.
Sie haben Ihren Rohbau fertiggestellt - hier finden Sie das Formular, mit dem Sie uns dies mitteilen können.
Anzeige über das Wiederauffinden eines Ausweisdokumentes
Ausnahme oder Befreiung vom Bebauungsplan
Sie brauchen im Rahmen Ihres Bauantrages eine Ausnahme oder Befreiung vom Bebauungsplan - hier ist das nötige Formular.
Ausstellung einer Melde-/Aufenthaltsbescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer Melde-/Aufenthaltsbescheinigung.
Gebühr: 5,00 Euro
Wenn Sie an unserem Bankeinzugsverfahren teilnehmen wollen, finden Sie hier das passende Formular.
Sie haben eine defekte Straßenlaterne entdeckt oder ein Loch im Straßenbelag - melden Sie es uns.
Bauantrag § 49 LBO und § 57 LBO
Baugenehmigung
Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie im Rahmen des umfassenden Baugenehmigungsverfahrens einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen.
Genehmigungspflichtig im Rahmen des umfassenden Baugenehmigungsverfahrens sind Sonderbauten und Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden.
Voraussetzungen
- genehmigungspflichtiges Bauvorhaben
- dem Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen
Verfahrensablauf
Sie als Bauherr müssen den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen, in der sich das Grundstück befindet.
Sie benötigen den Vordruck "Antrag auf Baugenehmigung" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular liegt in Ihrer Gemeinde aus, beziehungsweise steht auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherr und vom Entwurfsverfasser (in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen von diesem unterschrieben sein.
Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.
Eine Ausfertigung des Bauantrags mit den Bauvorlagen leitet die Gemeinde an die zuständige Baurechtsbehörde weiter. Diese prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter und Dienststellen am Verfahren beteiligt werden müssen. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Baurechtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, wird Ihnen der voraussichtliche Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mitgeteilt.
Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten diese die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden.
Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag auf Übereinstimmung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird (z.B. die Denkmalschutzbehörde, wenn es sich um ein Kulturdenkmal handelt oder das Vorhaben auf ein benachbartes eingetragenes Kulturdenkmal Auswirkungen hat). Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung, das heißt die Baugenehmigung wird erteilt, nur mit bestimmten Auflagen erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde. Eine öffentlich-rechtliche Bauabnahme erfolgt nicht in jedem Falle, sondern nur dann, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeordnet hat.
Hinweis: Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der Brandsicherheit und der sicheren Abführung der Verbrennungsgase durch den Bezirksschornsteinfegermeister in Betrieb genommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Baugenehmigung
- weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung (Formular Baubeschreibung)
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
- eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen
- technische Angaben zu Feuerungsanlagen
- Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung – Bauüberhang – Baufertigstellung oder Abgang – Abriss – Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung
Sie müssen die Bauvorlagen grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ist die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde, sind die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Ist für die Prüfung des Bauantrags die Beteiligung anderer Behörden oder Dienststellen erforderlich, kann die Baurechtsbehörde die Einreichung weiterer Ausfertigungen verlangen.
Sie können zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen, wenn Sie bei komplizierten – durch mehrere Fachbehörden zu prüfenden – Anträgen die Bauvorlagen gleich in fünf- oder sechsfacher Ausfertigung einreichen.
Frist/Dauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen. In der Regel dauert das Verfahren zwischen einem Monat und vier Monaten.
Kosten
Nach der Neuregelung des Landesgebührenrechts bemessen sich die Gebühren nach den in den jeweiligen Satzungen oder Rechtsverordnungen der unteren Baurechtsbehörden festgelegten Sätzen.
Hier finden Sie die Baubeschreibung, die Sie mit einem Bauantrag abgeben müssen.
Baubeschreibung bei Nutzungsänderung oder Baumaßnahmen geringeren Umfangs
Bei einer Nutzungsänderung oder einer Baumaßnahme geringeren Umfangs brauchen Sie diese Baubeschreibung.
Baubeschreibung zum Antrag auf Baugenehmigung einer Werbeanlage
Wenn Sie eine Werbeanlage bauen wollen, müssen Sie zum Bauantrag eine Baubeschreibung abgeben - am besten mit diesem Formular.
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Vereinfachtes Verfahren
Anders als im umfassenden Baugenehmigungsverfahren ist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren der Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde deutlich reduziert.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren kommt in Betracht, wenn Sie
- ein Wohngebäude,
- sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Gaststätten,
- sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind,
- Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Vorhaben (z.B. Garagen)
- bauen und kein Kenntnisgabeverfahren durchführen wollen oder
- wenn Sie das Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans errichten wollen.
Der Bauherr trägt die Verantwortung dafür, dass auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden, eingehalten werden. Im Einzelfall ist eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nicht zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusätzlich zu beantragen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften kann die Baurechtsbehörde den Bau stoppen oder bereits Gebautes wieder abreißen lassen. Die beantragte Baugenehmigung kann sie dagegen wegen eines Verstoßes gegen nicht im vereinfachten Verfahren zu prüfende Vorschriften grundsätzlich nicht ablehnen.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden.
Voraussetzungen
- kenntnisgabepflichtiges oder vereinfacht genehmigungspflichtiges Bauvorhaben
- es handelt sich nicht um einen Sonderbau (z.B. Hochhaus, Krankenhaus)
Verfahrensablauf
Sie als Bauherr müssen den Bauantrag mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen, in der sich das Grundstück befindet. Sie benötigen den Vordruck "Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren". Das Formular liegt in Ihrer Gemeinde aus, beziehungsweise steht auch zum Download zur Verfügung. Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.
Hinweis: Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherr und vom Entwurfsverfasser (in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen von diesem unterschrieben sein.
Eine Ausfertigung des Bauantrags mit den Bauvorlagen leitet die Gemeinde an die zuständige Baurechtsbehörde weiter. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Baurechtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, wird Ihnen der voraussichtliche Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mitgeteilt.
Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten sie die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden.
Die Baurechtsbehörde überprüft in erster Linie folgende Bestimmungen:
- Die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan oder anderen bauplanungsrechtlichen Bestimmungen. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Ihr Grundstück bebaubar ist. Hier finden Sie beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform.
- Die Einhaltung der Abstandsvorschriften.
- Die Übereinstimmung mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit in diesen Anforderungen an eine Baugenehmigung gestellt werden oder soweit es sich um Vorhaben im Außenbereich handelt. Im Außenbereich befindet sich ein Vorhaben, wenn es weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt.
- Wenn es sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich handelt (z.B. bauliche Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes) werden im vereinfachten Genehmigungsverfahren weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften geprüft, wie beispielsweise Bestimmungen des Naturschutzrechts.
Die Baurechtsbehörde hört die Gemeinde, wenn diese nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und berührte Stellen, wenn das Vorhaben im Außenbereich liegt oder wenn andere Rechtsbereiche Anforderungen an eine Baugenehmigung stellen. Wenn die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung, das heißt die Baugenehmigung wird erteilt, nur mit bestimmten Auflagen erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde. Eine öffentlich-rechtliche Bauabnahme erfolgt nicht in jedem Falle, sondern nur dann, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeordnet hat.
Hinweis: Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der Brandsicherheit und der sicheren Abführung der Verbrennungsgase durch den Bezirksschornsteinfegermeister in Betrieb genommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung (Formular Baubeschreibung)
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
- technische Angaben zu Feuerungsanlagen
- Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung/Bauüberhang/Baufertigstellung oder Abgang/Abriss/Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung
Sie müssen die Bauvorlagen grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ist die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde, sind die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Beiblatt bei mehreren Gesellschaftern - bitte für jeden Gesellschafter ein Beiblatt ausfüllen.
Benennung eines Bauleiters - Fachbauleiters
Mit diesem Formular können Sie uns mitteilen, wer Bauleiter bzw. Fachbauleiter ist.
Berechnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
Bei bestimmten Baumaßnahmen müssen Sie Stellplätze nachweisen. Die Berechnung erfolgt mit diesem Formular.
Berechnung umbauter Raum II. BV
Hier finden Sie das Formular zur Berechnung des umbauten Raumes.
Bewerbung für eine Gemeindewohnung
Mit diesem Formular können Sie sich für eine Gemeindewohnung bewerben.
Bürgermeisteramt Mängelmeldung
Sie haben etwas entdeckt, was nicht in Ordnung ist - am Straßenbelag, der Straßenbeleuchtung, eine wilde Müllablagerung, bei Verkehrszeichen. Melden Sie es uns ganz einfach online mit diesem Formular.
EINFACHE MELDEREGISTERAUSKUNKT
Neuer Service des Einwohnermeldeamtes
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Maulbronn bietet ab sofort einen neuen Service an.
Sie können die „einfache Melderegisterauskunft“ online erledigen
Bei der „einfachen Melderegisterauskunft“ erhalten Sie Name, Vorname, Titel und die aktuelle Anschrift der gesuchten Person.
Diese Auskunft kostet Sie 6,00 Euro, bezahlt wird durch eine Abbuchungsermächtigung oder über online-banking (Konto der Stadt: KSK Pforzheim Calw BlZ 66650085, Kt.Nr. 963550)
Klicken Sie den nachstehenden Link an und folgen Sie der Beschreibung.
Einfache Melderegisterauskunft
Einkommensberechnungsbogen sozialer Wohnungsbau
Hier finden Sie den Einkommensberechnungsbogen für den sozialen Wohnungsbau.
Sie wollen, dass wir den Steuerbescheid nicht Ihnen sondern Ihrem Steuerberater oder einer sonstigen Person zuschicken? Sagen Sie uns mit diesem Formular, wohin der Steuerbescheid geschickt werden soll.
Erhebungsbogen Abgangsstatistik
Ein Erhebungsbogen für das Statistische Landesamt ist auszufüllen bei Abbruch, Abgang infolge eines außergewöhnlichen Ereignisses und bei Änderung des Nutzungsschwerpunktes des gesamten Gebäudes zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau für die bisherige Nutzung.
Erhebungsbogen für Baugenehmigung und Kenntnisgabeverfahren
Ein Erhebungsbogen für das Statistische Landesamt ist auszufüllen bei Neubau, Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude, Änderung des Nutzungsschwerpunktes des gesamten Gebäudes zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau. Hier finden Sie das erforderliche Formular.
Erklärung sonstige Einkünfte sozialer Wohnungsbau
Hier finden Sie die Erkärung für sonstige Einkünfte im sozialen Wohnungsbau.
Erteilung eines Führungszeugnisses
Die Verwaltungsgebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro.
Technische Angaben über Feuerungsanlagen
Formblatt Wohnflächenberechnung 2.BV
Hier finden Sie das Formblatt für die Wohnflächenberechnung.
Allgemeine Informationen
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in Maulbronn abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde anmelden.
Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung der bisherigen Betriebsstätte
Verfahrensablauf
Die Abmeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Gewerbeabmeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Abmeldung" verwenden. Sie erhalten das Formular im Rathaus Maulbronn und in der Verwaltungsstellen in Schmie und Zaisersweiher. Außerdem steht es hier zum download zur Verfügung. Senden Sie uns den unterschriebenen Ausdruck per Post zu oder geben Sie ihn direkt im Rathaus ab.
Wenn die Abmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Mehrere Gesellschafter
Wenn an Ihrem Gewerbebetrieb mehrere Gesellschafter beteiligt sind, muss für jeden Gesellschafter noch ein Beiblatt zur Gewerbemeldung ausgefüllt werden.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
Frist/Dauer
Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung/Betriebsauflösung fällig.
Kosten/Leistung
Für die Gewerbeabmeldung fallen unterschiedlich hohe Gebühren beziehungsweise Kosten an. In der Regel kostet eine Gewerbeabmeldung 20,00 Euro.
Sonstiges
Erfolgt Ihre Gewerbeabmeldung schriftlich beziehungsweise elektronisch, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung umgehend zugeschickt.
Ansonsten bekommen Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.
Rechtsgrundlage
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)(Anzeigepflicht)
§ 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
§ 55 c Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht bei Reisegewerbe)
Allgemeine Informationen
Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes müssen Sie anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Eine rechtzeitige Erörterung Ihres Vorhabens mit Ihrem Steuerberater ist anzuraten.
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten andere Bedingungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Eine Checkliste zu den Formalitäten einer Unternehmensgründung steht Ihnen auf den Seiten von www.NewCome.de zur Verfügung.
Wer die Aufstellung von Automaten als selbstständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige allen Behörden erstatten, in deren Zuständigkeitsbereich Automaten aufgestellt werden.
Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
Voraussetzung
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit besitzt.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" verwenden. Das Formular erhalten Sie im Rathaus Maulbronn oder den Verwaltungsstellen in Schmie und Zaisersweiher oder Sie können das Formular downloaden. Dann müssen Sie uns einen unterschriebenen Ausdruck zusenden oder persönlich bei uns abgeben.
Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Wenn die Anmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden selbst, sondern durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Anmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeanmeldung schriftlich beziehungsweise elektronisch, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein) mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Ansonsten bekommen Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt. Wir leiten die Gewerbeanzeige an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, können wir als zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Mehrere Gesellschafter
Wenn an Ihrem Gewerbebetrieb mehrere Gesellschafter beteiligt sind, muss für jeden Gesellschafter noch ein Beiblatt zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt werden.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, gegebenenfalls des zur Anmeldung Bevollmächtigten
- gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung (selbstständige Tätigkeit) ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt
- Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
- Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten
- für bestimmte Gewerbe können weitere Nachweise erforderlich sein
- in manchen Fällen kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein; dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Stelle abzuklären
Frist/Dauer
Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Zeitpunkt der Betriebsgründung fällig. Bei verspäteter Anzeige muss mit einer Geldbuße gerechnet werden.
Kosten/Leistung
Für die Gewerbeanmeldung fallen Gebühren beziehungsweise Kosten an. In der Regel kostet eine Gewerbeanmeldung 20,00 Euro.
Rechtsgrundlage
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)
§ 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
Allgemeine Informationen
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Stadt, müssen Sie das Gewerbe ummelden.
Verfahrensablauf
Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Ummeldung" verwenden. Sie erhalten es im Rathaus Maulbronn und in den Verwaltungsstellen in Schmie und Zaisersweiher. Außerdem können Sie es hier downloaden. Senden Sie uns dann den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder bringen Sie sie persönlich vorbei.
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Mehrere Gesellschafter
Wenn an Ihrem Gewerbebetrieb mehrere Gesellschafter beteiligt sind, muss für jeden Gesellschafter noch ein Beiblatt zur Gewerbemeldung ausgefüllt werden.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
In manchen Fällen kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – klären Sie das im Einzelfall persönlich mit uns ab.
Frist/Dauer
Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.
Kosten/Leistung
Für die Gewerbeummeldung fallen Gebühren beziehungsweise Kosten an. In der Regel kostet eine Gewerbeummeldung 20,00 Euro.
Rechtsgrundlage
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)
§ 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
§ 55 c Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht bei Reisegewerbe)
Gewerbliche Anlagen, die keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigung benötigen
Angaben zu gewerblichen Anlagen, die keiner immissionschutzrechtlicher Genehmigung bedürfen (§ 7 Abs. 2 LBOVVO)
Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO - Bauvorlagen
Hier finden Sie das Formular für das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO.
Lageplan schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO)
Hier finden Sie das Formular für den schriftlichen Teil des Lageplans, den Sie mit Ihrem Bauantrag einreichen müssen.
Mitteilung der Änderung der Hauptwohnung
Der Personalausweis muss zur Änderung des Wohnortes vorgelegt werden.
Mitteilung des Baubeginns gem. § 59 Abs. 2 LBO
Sie wollen uns den Beginn Ihres Bauobjekts mitteilen - mit diesem Formular gehts.
Ordnungs- und Sozialwesen Mängelmeldung
Sie haben etwas entdeckt, was nicht in Ordnung ist - am Straßenbelag, der Straßenbeleuchtung, eine wilde Müllablagerung, bei Verkehrszeichen. Melden Sie es uns ganz einfach online mit diesem Formular.
Standsicherheitsnachweis im Baugenehmigungsverfahren
Gemäß § 16a LBOVVO müssen bautechnische Nachweise vor Baubeginn, spätestens jedoch vor Ausführung des jeweiligen Bauabschnittes erstellt sein
Trockenmauern prägen das Landschaftsbild und sind ökologisch äußerst wertvoll. Sie dauerhaft zu erhalten bzw. auch wieder herzustellen liegt im öffentlichen Interesse der Stadt Maulbronn und wohl auch im Interesse der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Privaten Eigentümern von Trockenmauern einen finanziellen Anreiz zur Bewältigung dieser Aufgabe zu geben, ist Ziel des Förderprogramms.
Dieses Formular bitte bei einem Umzug innerhalb der Stadt Maulbronn verwenden.
Ummeldung eines Wasser-/Abwasseranschlusses aufgrund Eigentumswechsel
Umgezogen, ausgezogen? Melden Sie uns den Eigentumswechsel des Wasser-/Abwasseranschlusses mit diesem Formular.
Mit diesem Formular können Sie Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden oder - scheine oder die beglaubigte Ablichtung einer Geburtseintragung bestellen.
Es wird eine Gebühr von mindestens 7,00 Euro fällig.
Als Auszubildender brauchen Sie eine besondere Verdienstbescheinigung wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein brauchen - hier finden Sie das erforderliche Formular.
Verdienstbescheinigung für Wohnberechtigungsschein
Um einen Wohnberechtigungsschein erhalten zu können, benötigen Sie eine Verdienstbescheinigung - hier finden Sie das erforderliche Formular.
Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Verlustanzeige eines Ausweisdokumentes
Anzeige bei Diebstahl oder sonstigem Verlust eines Passes, Personal- oder Kinderausweises.
Sie wollen am Bau jemanden zu Ihrer Vertretung bevollmächtigen - mit diesem Formular geht es.
Hier finden Sie die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze.
Widerruf der Bankeinzugsermächtigung
Sie möchten Ihre Bankeinzugsermächtigung widerrufen - mit diesem Formular geht es.
Zählerstandsmeldung der Wasseruhr
Ausgezogen, eingezogen? Bitte den Zählerstand der Wasseruhr mit diesem Formular melden. In der Regel wird damit ein Besuch des Wassermeisters überflüssig. Sie können uns auch im November den Zählerstand Ihrer Wasseruhr melden - dem Wassermeister bleibt somit ein Gang erspart. Sie helfen damit, Verwaltungsaufwand zu minimieren. Die Wasserabrechnung folgt dann automatisch in ein paar Tagen.
Zusätzliche Baubeschreibung für gewerbliche Anlagen
Beim Bau von gewerblichen Anlagen benötigen Sie eine zusätzliche Baubeschreibung für gewerbliche Anlagen. Hier finden Sie das entsprechende Formular.
Zustimmungserklärung des Angrenzers
Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten diese die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden.
