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Zur Beurkundung der Geburt sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme,
- Abschrift aus dem Familienbuch oder das Stammbuch, falls nicht vorhanden: die Heiratsurkunde der Eltern oder eine Geburtsurkunde der Mutter (wenn sie nicht verheiratet ist),
- evtl. vorherige Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Familiennamensbestimmung,
- liegt eine Vaterschaftsanerkennung vor: Geburtsurkunde des Vaters,

- sind die Eltern nicht mit einander verheiratet und hat eine Vorehe bestanden: Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe, wird kein Familienbuch geführt, Heiratsurkunde und Nachweis der Auflösung,
- wenn beide Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen: Reisepass und Aufenthaltserlaubnis,
- evtl. Urkunde zum Nachweis des akademischen Grades.
Kann weder der Anzeigende noch der Standesbeamte alle für die Beurkundung der Geburt erforderlichen Angaben machen bzw. ermitteln, so muss der Anzeigende die fehlenden Angaben zu einer
vom Standesbeamten zu bestimmenden Frist vervollständigen.
Die Beurkundung der Geburt kann solange zurückgestellt werden.