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Zur Beurkundung der Geburt sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Babyfuss

Kann weder der Anzeigende noch der Standesbeamte alle für die Beurkundung der Geburt erforderlichen Angaben machen bzw. ermitteln, so muss der Anzeigende die fehlenden Angaben zu einer
vom Standesbeamten zu bestimmenden Frist vervollständigen.
Die Beurkundung der Geburt kann solange zurückgestellt werden.

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Standesamt