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Bei einer Geburt in Maulbronn sind zur Anzeige verpflichtet:
- der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist,
- die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
- der Arzt, der dabei zugegen war,
- jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
- die Mutter, sobald sie dazu im Stande ist.