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Geburtsanzeige
Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
In Maulbronn werden vor allem Hausgeburten beurkundet.
Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.

Hat die Geburt nicht in Maulbronn stattgefunden, sondern in einem Krankenhaus, wird die Geburt des Kindes automatisch an das Einwohnermeldeamt und Standesamt Maulbronn mitgeteilt.