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Namensänderung

  Schlafendes Baby mit Schaf  

Eine Namensänderung für ein minderjähriges Kind oder eine volljährige Person hat mit den bereits aufgeführten Möglichkeiten nichts zu tun.

Der Vor- oder Familienname einer Person kann nur aus triftigen Gründen geändert werden, z.B. wenn durch die Änderung eine unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen beseitigt werden kann.

Der Antrag für eine Namens- änderung kann beim Standesamt Maulbronn (Frau Windpassinger, Tel.: 07043/10314, E-Mail: ) gestellt werden. Er wird dann an das Landratsamt Enzkreis - Kommunalamt - in Pforzheim weitergeleitet und dort wird darüber entschieden.

Die Gebühren für den Antrag sind nicht unerheblich, weshalb ein vorheriges Gespräch beim Landratsamt Enzkreis (Frau Laufer, Tel.: 07231/308296, E-Mail susanne.laufer@enzkreis.de) ratsam ist.

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