englishdeutsch

Sie sind hier:   Stadt Maulbronn >>
BÜRGER  >>  Rathaus  >>  Stadtverwaltung  >>  Standesamt

Namensrecht (Nachname des Kindes)

Eltern sind bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet

Alleiniges Sorgerecht der Mutter:

Gemeinsames Sorgerecht der Eltern:

Alle Möglichkeiten der Namenserklärung und Namenserteilung an minderjährige Kinder aufzuführen wäre zu umfangreich. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich beim Standesamt (Frau Windpassinger, Tel.: 07043/10314, E-Mail: ) rechtzeitig zu informieren, damit keine Fristen versäumt werden und die Angelegenheit zügig bearbeitet werden kann.

nach oben  nach oben 

Alle Einstellungen zurücksetzen
Schrift vergrößern
Schrift verkleinern
Druckversion

Standesamt