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Namensrecht (Nachname des Kindes)
Eltern sind bei der Geburt des Kindes verheiratet
- Eltern führen seit der Eheschließung einen Ehenamen:
Das Kind erhält automatisch den Ehenamen als Familiennamen.

- Eltern führen durch Eheschließung keinen Ehenamen:
Die Eltern bestimmen - innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes - gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters erhalten soll. Diese Namensbestimmung gilt für alle weiteren Kinder automatisch. - Besitzen beide Eltern (oder nur ein Elternteil) eine ausländische Staatsangehörigkeit, so kann dem Kind ein Familienname nach dem jeweiligen Heimatrecht erteilen (Rechtswahl).