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Vaterschaftsanerkennung (Eltern nicht verheiratet)

  Baby auf dem Bauch liegend  

Für die Anerkennung der Vaterschaft gelten strenge gesetzliche Formvorschriften. Eine Anerkennung kann nur persönlich bei folgenden Behörden erfolgen:

Ein Vaterschaftsanerkenntnis ist nur dann wirksam, wenn die Kindesmutter dem Anerkenntnis zustimmt. Die Zustimmung muss ebenfalls persönlich bei einer der oben angeführten Behörden erfolgen. Zweckmäßig wäre es deshalb, wenn Vater und Mutter des Kindes zu dem vereinbarten Termin kommen.

Soll der Vater des Kindes sofort in den Geburtsurkunden stehen, ist es zweckmäßig, dass die Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt des Kindes erfolgt.

Gemeinsames Sorgerecht

Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind.

Besteht der Wunsch, das Sorgerecht zusammen mit dem Vater des Kindes gemeinsam auszuüben, dann wenden Sie sich an das Landratsamt Enzkreis - Kreisjugendamt - in Pforzheim, Tel.: 07231/308275, E-Mail: jugendamt@enzkreis.de.

Die Sorgerechtserklärung kann ebenso wie die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

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