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Grundsätzliches bei der Wahl des Vornamens
- Vornamen müssen das Geschlecht erkennen lassen Jungen dürfen nur männliche, Mädchen nur weibliche Vornamen erteilt werden (Ausnahme bei Jungen: Der Vorname "Maria" darf als zweiter oder weiterer Vorname erteilt werden).
Bei geschlechtsneutralen Namen (z.B. Friedel, Toni, Eike) muss ein weiterer eindeutig männlicher oder weiblicher Vorname ausgewählt werden. - Es dürfen nicht die Grenzen der allgemeinen Sitte und Ordnung verletzt werden. Das Kindeswohl bildet die Schranke der Namensgebung. Unzulässig sind:
- Anstößige oder völlig unverständliche Bezeichnungen (z.B. Verleihnix, Unit)
- Bezeichnungen die zu einer Belästigung oder Entwürdigung des Namensträgers führen oder ihn verächtlich machen, ihn der Lächerlichkeit preisgeben. Kriterium: wie empfindet es die
"Allgemeinheit". (z.B. Aranya, Grammophon, Joghurt, Monitor,
Traktora, Moewe, Petersilie, Puschkin, Princess Ann, Borussia,
Rosenherz, Crazy Horse, Galaxina, Wiesengrund, Fürchtegott) - Die Namensgebung darf nicht religiöse Gefühle verletzen
"Jesus" ist als Vorname für ein deutsches Kind unzulässig. - Familiennamen dürfen nicht als Vornamen erteilt werden.