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Kirchenaustritt

Sollten Sie den Wunsch haben, aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft auszutreten, so ist der Austritt vor dem Standesbeamten persönlich zur Niederschrift zu erklären.

Zuständigkeit

Benötigte Unterlagen

Wirksamkeit

Gebühr

Möchten Sie jedoch wieder Mitglied einer Kirchengemeinde werden, so müssen Sie sich an das zuständige Pfarramt wenden.

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Standesamt