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Bestattungen, Grabstätten, Friedhofsamt
Die Formalitäten in Bezug auf die Bestattung übernimmt für die Angehörigen in der Regel das Bestattungsunternehmen.
Die Angehörigen entscheiden über die Art der Bestattung und die Art des Grabes. Die Zuweisung einer Grabstätte, die Ausstellung der Nutzungsurkunde usw. wird vom Friedhofsamt erledigt. Das Friedhofsamt der Stadt ist beim Amt für Finanzwesen angesiedelt.
Die Stadtverwaltung ist immer bemüht den Wünschen der Verstorbenen bzw. der Angehörigen nach einer entsprechenden Grabstätte Rechnung zu tragen, dies ist aber nicht immer möglich.

Grundsätzlich kann auf allen Friedhöfen der Stadt Maulbronn das Nutzungsrecht an einem Familiengrab, Wahlgrab, Reihengrab oder Urnengrab erworben werden. Auf dem direkt neben der Klosteranlage gelegenen "Alten Friedhof"/"Friedhof an der Gartenstraße" sind aufgrund der besonderen historischen Bedeutung und des Bezuges zum Kloster keine Reihen- oder Urnengräber möglich. Die Beisetzung von Urnen in Familien- oder Wahlgräbern ist ohne weiteres möglich.
Die Ruhezeit beträgt generell 20 Jahre, auf dem Friedhof in Schmie 25 Jahre. Näheres regeln die Friedhofssatzung und die Bestattungsgebührensatzung. Beide finden Sie in der Ortsrechtssammlung.
Die Stadtverwaltung empfiehlt rechtzeitig noch vor dem Tod entsprechende Verfügungen für den Tod aber auch für das Grab und die Grabpflege zu treffen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Herr Kern oder Herr Burghardt unter 07043/103 23 zur Verfügung (gerne auch per Mail an ).