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Formalitäten
Bei jedem Sterbefall ist sofort (bei Eintritt des Todes) ein Arzt zu informieren. Dieser wird eine Todesbescheinigung in mehrfacher Ausfertigung ausstellen, außerdem ist ein Bestattungsinstitut (Ihrer Wahl) zu informieren. Jeder Sterbefall muss beurkundet werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt bzw. der/die Standesbeamte/in zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Jeder Sterbefall muss spätestens am folgenden Werktag (der Samstag zählt nicht als Werktag) beim Standesamt angezeigt werden. Im Normalfall nimmt Ihnen das Bestattungsinstitut dies ab. Sollte die Anzeige nicht durch ein Bestattungsinstitut erfolgen, sind folgende Personen dazu verpflichtet:
- ein Familienangehöriger
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede Person, die beim Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Der Anzeigende hat folgende Unterlagen mitzubringen:
- Todesbescheinigung des Arztes (alle Ausfertigungen)
- Familienbuchabschrift des Verstorbenen, bei Ledigen Abschrift des Familienbuches der Eltern oder Stammbuch
- ist kein Familienbuch angelegt, die Heiratsurkunde des Verstorbenen, bei Ledigen die Geburtsurkunde des Verstorbenen
- bestand die Ehe des Verstorbenen nicht mehr, Sterbeurkunde des Ehegatten oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraft)
- kann der Anzeigende die für die Beurkundung erforderlichen Angaben nicht ausreichend nachweisen und der Standesbeamte diese auch nicht auf dem Amtsweg ermitteln, kann die Beurkundung des Sterbefalls zurückgestellt werden, bis der Anzeigende die fehlenden Unterlagen vorlegt.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: http://www.vzbv.de/ratgeber/bestattung.html