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Formalitäten

Bei jedem Sterbefall ist sofort (bei Eintritt des Todes) ein Arzt zu informieren. Dieser wird eine Todesbescheinigung in mehrfacher Ausfertigung ausstellen, außerdem ist ein Bestattungsinstitut (Ihrer Wahl) zu informieren. Jeder Sterbefall muss beurkundet werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt bzw. der/die Standesbeamte/in zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Jeder Sterbefall muss spätestens am folgenden Werktag (der Samstag zählt nicht als Werktag) beim Standesamt angezeigt werden. Im Normalfall nimmt Ihnen das Bestattungsinstitut dies ab. Sollte die Anzeige nicht durch ein Bestattungsinstitut erfolgen, sind folgende Personen dazu verpflichtet:

Grabmal mit Urne

Der Anzeigende hat folgende Unterlagen mitzubringen:

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: http://www.vzbv.de/ratgeber/bestattung.html

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Standesamt