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Die UNESCO-KONVENTION

Auszug aus der UNESCO-Liste der Weltkulturdenkmäler:

Brunnenhaus
Brunnenhaus

Zu den bedeutendsten Stätten des Menschheitserbes zählen derzeit rund 830 Objekte in mehr als 138 Ländern. In diesen Kreis aufgenommen wurde 1993 auch die Klosteranlage Maulbronn

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Was ist die UNESCO-Konvention?
Im Jahr 1972 wurde die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes
der Welt von der UNESCO aus der Taufe gehoben. Vier Jahre später trat sie
in Kraft. Ratifiziert wurde sie bis heute von 182 Staaten.

Wichtigste Ziele:

Aufnahmebedingungen:
Das betreffende Kulturobjekt gehört zu den "unschätzbaren und unersetzlichen Besitztümern nicht nur eines jeden Volkes, sondern der ganzen Menschheit. Geht eines dieser kostbaren Besitztümer verloren oder verfällt es, so schmälert dies das Erbe aller Völker der Welt."

Die Länder, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, verpflichten sich, innerhalb ihrer Landesgrenzen liegende Kultur- und Naturdenkmäler besonders
zu schützen und zu erhalten.

Die Eintragung ist für das betreffende Land verpflichtend. Ein Kulturdenkmal kann aus der Liste gestrichen werden, wenn es in seiner Substanz so geschädigt oder verändert wird, dass es die gestellten Bedingungen nicht mehr erfüllt.

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