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Welche Urkunden gibt es und welchen Inhalt haben sie
Alphabetische Sortierung
Sie erhalten die Urkunden immer nur bei dem Standesamt, bei dem das jeweilige Ereignis auch beurkundet wurde (also zum Beispiel die Geburtsurkunde am Geburtsort).
Abstammungsurkunde
Familienbuch - Ablichtung
Geburtsschein
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Mehrsprachige Urkunden
Sterbeurkunde
Beglaubigung von kopierten Personenstandsurkunden
- Abstammungsurkunde
Die Abstammungsurkunde stellt eine erweiterte Form der Geburts- urkunde dar. Sie enthält Details, die in der Geburtsurkunde nicht erfasst sind (z.B. bei Adoption auch die leiblichen Eltern, Namensänderungen).
Die Abstammungsurkunde ist immer erforderlich für die Anmeldung zur Eheschließung oder für Nachlassangelegenheiten.
Gebühr: 7,00 Euro
Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden. Sie können es am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass das Formular persönlich unterschrieben sein muss. - Familienbuch - Ablichtung
Für Ehen, die in den alten Bundesländern nach 1958 und in den neuen Bundesländern nach dem 03.10.1990 geschlossen wurden, wird ein Familienbuch angelegt.
Es wird normalerweise bei dem Standesamt geführt, an dem die Ehegatten ihren gemeinsamen bzw. ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Das Familienbuch enthält Angaben über die Eheleute, deren Eltern, die gemeinsamen Kinder, Namensführung und Vermerke über Eheauflösung durch Tod oder Scheidung.
Das beim Standesamt laufend fortgeführte Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem bei Ihnen zu Hause liegenden Stammbuch.
Gebühr: 8,00 Euro
Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden. Sie können es am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass das Formular persönlich unterschrieben
sein muss. - Geburtsschein
Im Geburtsschein wird nur Ihr Geburtsname, -datum und -ort aufgeführt. Er enthält keine Angaben über Eltern oder Geschlecht des Kindes.
Gebühr: 7,00 Euro
Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden. Sie können es am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass das Formular persönlich unterschrieben
sein muss. - Geburtsurkunde
In der Geburtsurkunde sind Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und die Eltern (bei Adoption nur die Adoptiveltern) des Kindes aufgeführt.
Sie gibt nur den Stand bei der Geburt an. Änderungen, die sich nach der Beurkundung der Geburt ergeben haben, werden nicht wie bei der Abstammungsurkunde detailliert aufgeführt.
Die Geburtsurkunde wird benötigt für die Schule, Banken, Bewerbungen, Versicherungen usw.
Gebühr: 7,00 Euro
Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden. Sie können es am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass das Formular persönlich unterschrieben
sein muss. - Heiratsurkunde
Wurde Ihre Ehe nach dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern bzw. dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geschlossen? Dann beweist die Heiratsurkunde nur die Tatsachen der Eheschließung.
Nicht enthalten sind Angaben über den Bestand der Ehe und welchen Familiennamen in der Ehe geführt wird. Diese Informationen enthält nur das Familienbuch.
Heiratseinträge vor 1958 bzw. 1990, für die auch später kein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde, werden fortgeführt (d.h. Scheidung oder Tod eines Ehegatten werden vermerkt).
Gebühr: 7,00 Euro
Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden. Sie können es am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass das Formular persönlich unterschrieben
sein muss. - Mehrsprachige Urkunden
Wenn Sie eine Urkunde für das Ausland benötigen, können Sie eine mehrsprachige internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden beantragen. Diese Urkunden sind in folgende Sprachen übersetzt: deutsch, englisch, französisch, italienisch, türkisch, spanisch, portugiesisch, serbokroatisch, niederländisch und polnisch.
Gebühr: 7,00 Euro
Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden. Sie können es am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass das Formular persönlich unterschrieben
sein muss. - Sterbeurkunde
In der Sterbeurkunde sind Angaben über Name, Geburtsdatum und - ort, Familienstand, Zeitpunkt und Ort des Todes des Verstorbenen enthalten.
Gebühr: 7,00 Euro
Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden. Sie können es am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass das Formular persönlich unterschrieben
sein muss. - Beglaubigung von kopierten Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nur vom Standesamt kopiert und beglaubigt werden. Bitte bedenken Sie, dass eine Urkunde ein aktuelles Datum tragen sollte. Je nach Verwendungs- zweck darf sie nicht älter als 6 Monate sein. Wir empfehlen in manchen Fällen, statt einer beglaubigten Kopie die Beschaffung einer neuen Urkunde. Wir helfen Ihnen gerne weiter
(Frau Windpassinger, Tel.: 07043/10314, E-Mail: ).
Achtung: Für mehrere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr fällig.
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