mitten im Naturpark Stromberg-Heuchelberg
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Artikel vom 20.03.2019
Achtung – Parken im Klosterhof nur auf den gekennzeichneten Parkflächen
Etwas Verwirrung stiftet die neuerdings frei gewordene Fläche vor dem Gebäude Klosterhof 32 („Klosterkeller“). Auch wenn diese Fläche zum Parken einlädt, beachten Sie bitte, dass dies keine Parkplätze sind.
Das Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich generell nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Also nur links des Gebäudes „Klosterkeller“ oder auf der Parkinsel vor dem Rathaus.
Auf der Fläche direkt vor dem Gebäude „Klosterkeller“ ist das Parken nicht zulässig und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung.