mitten im Naturpark Stromberg-Heuchelberg
Aktuelles zum Corona-Virus
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg bis 07. März 2021
Informationen zu den Impfzentren und Impfterminvergabe
Seit dem 8. Februar: Impfterminvergabe per Rückruf
Das Land Baden-Württemberg hat zwischenzeitlich auch das Vorgehen bei der telefonischen Vergabe von Impfterminen vereinfacht: Damit impfberechtigte Menschen nicht immer wieder versuchen müssen, bei der Hotline Telefonnummer: 116 117 durchzukommen, werden sie ab sofort schon bei ihrem ersten erfolgreichen Anruf registriert, auf eine Warteliste gesetzt und dann zurückgerufen, sobald ihnen ein Termin angeboten werden kann. Sie müssen also nicht weiter bei der Hotline anrufen. Bislang bekam derjenige einen Termin, der beim Anrufen zuerst durchkam. Während die freien Termine oft binnen Minuten vergeben waren, hingen alle anderen Anrufer teils stundenlang in der Warteschleife. Wie das Land betont, wird jedoch auch das neue Vergabesystem das Grundproblem nicht lösen, dass noch eine Weile sehr wenig Impfstoff geliefert wird.
Wenn Sie bei der Vereinbarung des Impftermins Unterstützung benötigen, gibt es bei der Stadt Maulbronn das Angebot, sich durch unsere Mitarbeiterin – Frau Schäfer in der Postscheuer / Betreute Altenwohnanlage, Frankfurter Straße 4 in Maulbronn zu unterstützen. Sie ist Montag - Freitag vormittags zwischen 8.30 und 12.30 Uhr zu erreichen:
Telefonnummer: 07043/955806 oder per Email: schaefer(@)maulbronn.de
Weitere Informationen rund um das Impfen:
Wer ist derzeit impfberechtigt?
Die Bundesregierung hat festgelegt, wer zuerst geimpft werden soll: Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben sowie Menschen, die in stationären Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort tätig sind sowie Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen betreuen.
Der Grund: Wer in einemAlten- und Pflegeheim lebt, hat ein um ein Vielfaches höheres Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Eine detaillierte Auflistung der derzeit bevorzugt geimpften Personengruppen findet sich auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de.
Wie funktioniert die Terminvereinbarung genau?
Termine für die Erst- und Zweitimpfung können ausschließlich zentral vereinbart werden: online auf der zentralen Plattform www.impfterminservice.de, über die App 116117 oder telefonisch unter der bundesweiten Rufnummer Telefonnummer: 116117. Es ist nicht möglich, direkt im KIZ in Mönsheim oder beim Landratsamt einen Termin auszumachen.
Der Grund: Es soll ein gerechter Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg garantiert werden. Zudem sind die Termine immer davon abhängig, wie viel Impfstoff zur Verfügung steht – und den liefert das Land.
Landrat Bastian Rosenau bittet um Verständnis und Geduld: „Wir sind optimistisch, dass bald ausreichend Impfstoff vorhanden ist und in absehbarer Zeit jede und jeder geimpft werden kann, die oder der das möchte.“
Wie haben die KIZ geöffnet?
Unterschiedlich. Das KIZ in Mönsheim wird an 7 Tagen in der Woche geöffnet sein, in der Anfangszeit allerdings aufgrund der geringen verfügbaren Impfstoffmenge nur von 14 bis 17 Uhr. Mit Steigerung der verfügbaren Impfstoff-Menge werden die Öffnungszeiten und die Anzahl der vergebenen Termine erhöht. In jedem Fall darf das KIZ nur betreten, wer einen Termin hat.
Was kostet die Impfung im KIZ?
Die Impfung ist kostenlos, unabhängig vom Versicherungsstatus. Die Kosten werden vom Bund übernommen.
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Impfpass, Krankenversichertenkarte (sofern vorhanden), Ausweisdokumente (wichtig z.B. für den Nachweis des Alters), dazu eventuell eine Impfberechtigung (Bescheinigung des Arztes bzw. Arbeitgebers) und eine ärztliche Bescheinigung über etwaige Vorerkrankungen. Wer möchte, kann schon vorher auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de/Kreisimpfzentrum das Aufklärungsmerkblatt durchlesen, die Impfeinwilligung ausfüllen und ausgedruckt zum Impftermin mitbringen.
Wie läuft das Impfen im KIZ ab?
Beim Betreten der Halle werden die Anmeldung geprüft, der Gesundheitszustand abgefragt und die Temperatur gemessen, um zu gewährleisten, dass keine Kranken den Impfbereich betreten. Impfwillige dürfen bei Bedarf von maximal einer Person begleitet werden.
Am Registrierungsschalter werden die Personalien und die Impfberechtigung geprüft sowie diverse Unterlagen ausgegeben, soweit sie nicht bereits ausgefüllt mitgebracht werden.
Im sich anschließenden Wartebereich wird ein Film über die Impfung gezeigt, ehe das Aufklärungsgespräch mit einem Arzt / einer Ärztin erfolgt. Erst danach geht es zur eigentlichen Impfung. Danach sollen die Geimpften noch rund 15 Minuten im Wartebereich verweilen, um mögliche Reaktionen beobachten zu können. Im Bedarfsfall kann ein Sanitätsdienst sofort eingreifen.
Am Checkout-Schalter wird vermerkt, dass die Impfung durchgeführt wurde.
Welche Regeln sind im KIZ zu beachten?
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln, vor allem das Abstandhalten. Die gekennzeichneten Laufwege müssen eingehalten und während des gesamten Aufenthalts ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der am Eingang des KIZ ausgegeben wird. Haustiere dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden.
Wie lange wird das KIZ in Betrieb sein?
Die Kommunalen Impfzentren werden mindestens bis zum 30.06.2021 in Betrieb sein. Danach notwendige Impfungen sollen dann von den Hausärzten übernommen werden.
Weitere Informationen
Alles Wissenswerte zu den Impfzentren und zum Impfen allgemein findet sich auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de/Kreisimpfzentrum. Wer Fragen hat, kann sich auch an die Hotline unter Telefonnummer: 07231 308-6850 oder per Mail an corona(@)enzkreis.de wenden.
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus (Covid-19)
Aufgrund der weiterhin dynamischen Lageentwicklung bezüglich der Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg (und der ganzen Welt) ist zum Schutz der Bevölkerung ein unverzügliches und entschlossenes Handeln notwendig – auch in unserem kleinen Städtle Maulbronn.
Es bedarf weitreichender Maßnahmen zu Kontaktreduzierungen, um eine unkontrollierte, schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Die Stadt Maulbronn appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die nachstehend aufgeführten Maßnahmen und Vorkehrungen umgehend umzusetzen.
Die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
bzw. die entsprechende Rechtsverordnung:
Übersicht über die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg
Informationen zur Erkrankung, Schutzmaßnahmen und der Situation im Enzkreis
Link zum Gesundheitsamt Enzkreis
Weitere aktuelle Informationen:
Sozialministerium BaWü: Aktuelle Informationen zur Situation in Baden-Württemberg
Robert-Koch-Institut: Informationen zum Corona-Virus
Kultusministerium: Spezielle Informationen zu Schulen und Kindergärten
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Infoseite infektionsschutz.de
Corona-Verordnung Absonderung
Immer mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger – auch in Maulbronn – sind von den aktuellen Quarantänemaßnahmen betroffen, sei es als infizierte Person oder als Kontaktperson. Die steigende Zahl der Betroffenen macht es für die Gesundheitsämter schwer, alle Kontakte zeitnah zu informieren und über die einzuhaltenden Regelungen in Kenntnis zu setzen.
Die wichtigsten Punkte hier in der Übersicht. Die gesamte Absonderungs-Verordnung mit detaillierten Erklärungen finden Sie hier.
Was bedeutet Quarantäne bzw. Isolation und wann tritt sie in Kraft?
In Quarantäne muss, wer direkten Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatte oder aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist. Die Quarantäne endet nach frühestens 10 Tagen.
In Isolation muss, wer typische Corona-Symptome hat und eine Erkrankung vermutet wird. Die Isolation endet ebenfalls nach frühestens 10 Tagen, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt.
Was tun, wenn Symptome auftreten?
Wenn typische Corona-Symptome auftreten, wird empfohlen, sich sofort in Isolation zu begeben. Angehörige einer Risikogruppe oder bei zunehmenden Beschwerden wenden sich bitte telefonisch an den Hausarzt oder den kassenärztlichen Notdienst unter 116 117. Typische Krankheitssymptome einer COVID-19-Erkrankung sind insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns.
Was muss im Falle einer Absonderung (Quarantäne oder Isolation) beachtet werden?
Eine in Quarantäne oder Isolation befindliche Person darf ihre Wohnung bzw. ihr Haus nicht verlassen. Sie darf keinen Besuch empfangen, auch nicht von Verwandten, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests müssen sich alle dem Haushalt angehörenden Personen unverzüglich in Absonderung begeben.
Ist eine Person als Kontaktperson der Stufe 1 in Quarantäne, weist aber keine Symptome auf, so müssen die Mitglieder des gleichen Haushalts nicht ebenfalls in Absonderung. Es muss aber auf gemeinsames Beisammensein, z.B. am Esstisch, vor dem Fernseher etc. vermieden werden. Ein regelmäßiges Desinfizieren von Türklinken, gemeinsam genutzten Flächen (z.B. Bad/WC), usw. wird dringend empfohlen.
Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (EQ)
Regelungen für Ein- und Rückreisende
Durch die CoronaVO EQ wird sichergestellt, dass durch Einreisen aus Risikogebieten in die Bundesrepublik Deutschland nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden und neue Infektionsherde durch Ein- und Rückreisende entstehen. Vor diesem Hintergrund ist eine 10-tägige Absonderung durch häusliche Quarantäne für einen großen Teil der Einreisenden erforderlich, um die in Deutschland bereits ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus nicht zu gefährden. Gleichzeitig soll das wirtschaftliche und soziale Leben grenzüberschreitend aufrechterhalten werden, soweit das in der jetzigen Pandemie-Situation verantwortbar ist. Zum 11. Januar 2021 ist eine neue Fassung der Verordnung in Kraft getreten.
Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (EQ)
Wichtige Hinweise für Personen mit höherem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf
Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen
Das Land richtet eine Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen ein. Die Nummer 0800 377 377 6 ist ab sofort freigeschalten.
Die vollständige Presseinformation finden Sie hier.
Vermeidung der Ausbreitung von Coronavirus-Erkrankungen - Verhaltensempfehlungen und Hygienetipps
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie Abstand halten beim Husten und Niesen, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden. Damit kann jeder Bürger einen Beitrag leisten zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen. Die Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten. Sie sollten durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden.