Sehr geehrte Damen und Herren,
es freut uns, dass Sie sich für ein Grundstück im neuen Baugebiet „Rosenäcker“ interessieren.
Wir möchten Ihnen dieses Baugebiet kurz vorstellen:
Das Baugebiet „Rosenäcker“ ist ein Wohngebiet, es liegt am nord-östlichen Ortsrand von Zaisersweiher.Auf rund 2,6 ha Fläche entstehen 33 Grundstücke, auf welchen insgesamt 6 Doppel- und 27 Einzelhäuser gebaut werden können.Wie die Grundstücke zu bebauen sind, regelt der Bebauungsplan Rosenäcker in der Fassung vom 18.09.2013.
Der Bebauungsplan kann unter der Rubrik Bebauungspläne eingesehen werden.Der Bebauungsplan lässt Wohnhäuser mit einer Firsthöhe von bis zu 9,5m zu, so dass die Dachgeschosse sehr gut nutzbar sind.Da je Einzelhaus nur 2 Wohnungen zulässig sind, eignet sich das Gebiet nicht für den Bau von Mehrfamilienhäusern. Es sind Satteldächer und auch Walmdächer möglich, die Dachneigung und die Ausrichtung der Dachflächen eignen sich gut für den Einsatz von Solaranlagen.Dachgauben und Dacheinschnitte sind zulässig.Die Festsetzungen zur Grünordnung schreiben das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern auf den Baugrundstücken vor, so dass das Gebiet nicht nur an den Rändern, sondern auch auf den Grundstücken gut durchgrünt sein wird.Heizungstechnisch gibt es in dem Gebiet keine Vorgaben, aber auch kein öffentliches Angebot wie z.B. Gas.
Das Gebiet wird in einem modifizierten Trennsystem entwässert, das bedeutet, dass unverschmutztes Regenwasser von den Dachflächen separat erfasst und in einen eigenen Regenwasserkanal eingeleitet wird. Das Regenwasser wird über ein Regenrückhaltebecken direkt dem Zaisersweiher Bach zugeführt und muss nicht den Umweg über die Kläranlage in Schützingen nehmen – dorthin gelangt nämlich das „normale“ Abwasser.Damit es zu keinen Fehlanschlüssen kommt, sind auf den Grundstücken Hauskontrollschächte vorverlegt, welche über entsprechende Anschlüsse an den Regenwasser- und an den Schmutzwasserkanal verfügen.In dem Gebiet sind multimediafähige Breitbandkabel von Kabel-BW verlegt. Über diese Kabel kann nicht nur Fernsehen empfangen werden, sondern auch Telefon und schnelles Internet.
Bebaubarkeit:
Die Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen, alle Grundstücke sind damit sofort bebaubar.
Kinderbonus:
Der Erwerb städtischer Grundstücke durch Familien mit mind. 1 Kind unter 6 Jahren wird durch einen Kinderbonus gefördert.
