Archiv: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Maulbronn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Archiv

Nutzung Tiefer See

Artikel vom 02.07.2020

Mit der Öffnung des Tiefen Sees als offenen Badesee hat sich einiges geändert. Diese neue Betriebsform fordert unter anderem auch bauliche Änderungen, die im Laufe des Jahres durchgeführt werden sollen. Ein wichtiger Punkt ist die Verkehrssicherheit. Da der Tiefe See nicht über einen langsam abfallenden Einstieg verfügt, muss das Ufer abgesperrt werden. Ein festes Geländer soll den provisorischen Bauzaun zukünftig ersetzen. Ob endgültige Absturzsicherung oder Provisorium, es besteht ein Verbot, das eingehalten werden muss - niemand darf sich über die Absperrung hinwegsetzen.

Ein offenes Badegewässer darf auch keine „Freibad-typischen“ Attraktionen bieten. Deshalb mussten wir die Badeinsel entfernen. Auch das Kinder- und Nichtschwimmerbecken darf in Zukunft nicht mehr angeboten werden. Diese beiden Becken sollen in den nächsten Monaten zurückgebaut bzw. überplankt werden und bieten dann eine neue Liegefläche direkt am Wasser. Zwischenzeitlich wurden die Becken mit dem provisorischen Bauzaun abgesperrt. Auch hier gilt, es gibt ein Verbot der Nutzung der Becken.

Immer wieder kommen Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Nutzung auf uns zu. Die am häufigsten gestellten Fragen versuchen wir im Folgenden aufzugreifen und zu beantworten:

 

Gibt es Öffnungszeiten?

Nein. Die Tore des Tiefen Sees sind durchgängig geöffnet.

Kostet es Eintritt?

Für den Zugang zum Badesee wird kein Eintrittsgeld erhoben.

Muss ich mich Online registrieren?

Der Zugang zum Badesee wird nicht kontrolliert. Es ist also keine vorherige Reservierung oder Registrierung notwendig. Lediglich die laut Corona-Verordnung geltenden Abstandsregelungen sind einzuhalten.

Warum ist ein Bauzaun bzw. eine Absperrung vorhanden?

An einem offenen Badesee gibt es keine Badeaufsicht. Aus diesem Grund muss das Gewässer gesichert werden. Da der Tiefe See keinen langsam abfallenden Einstieg in das Wasser aufweist, muss das Ufer mit einem Geländer gesichert werden.

Warum darf man den Steg und das Frauen- und Kinderbecken nicht nutzen?

Dies geht ebenfalls auf die neue Betriebsform eines offenen Badesees ohne Badeaufsicht zurück. Ein offener Badesee darf keine Freibad-ähnlichen Attraktionen aufweisen. Aus diesem Grund wurde auch die Badeinsel in der Mitte des Sees entfernt.

Warum wurde der Bootsbetrieb eingestellt?

Um einen Bootsbetrieb anbieten zu können, muss ein Bereich für das Schwimmen und ein Bereich für das Bootfahren ausgewiesen werden. Der Gemeinderat hat sich für einen uneingeschränkten Schwimmbereich zu Lasten des Bootsbetriebs ausgesprochen. Der einzige Bereich, der auch den Schwimmern untersagt ist, ist der im nordöstlichen Teil ausgewiesene Naturschutzbereich.

Darf ich mit meinem eigenen Boot oder Stand-up-Paddle auf den See?

Grundsätzlich sind Feststoffboote oder –boards auf dem Tiefen See verboten. Aufblasbare Schlauchboote oder Stand-up-Paddles sind erlaubt.

Warum sind die Umkleidekabinen geschlossen?

Die Umkleidekabinen sind ein Service, an dem der Gemeinderat und die Stadtverwaltung trotz der neuen Betriebsform festhalten möchten. Sie sind derzeit geschlossen, da die Umsetzung der in der Corona-Verordnung verankerten Hygienevorschriften personell nicht durchführbar ist.

Sind Toiletten vorhanden?

Ja, eine Toilette ist geöffnet und wird von einer Reinigungsfirma regelmäßig gesäubert und desinfiziert.

Ist eine Dusche vorhanden?

Im Moment ist nur die Dusche direkt am Seeufer für die Nutzung freigegeben. Sobald die Corona-Verordnung außer Kraft tritt, also keine Infektionsgefahr mehr besteht, werden die Umkleidekabinen und somit auch die Duschen tagsüber wieder zugänglich sein.

Wird die Wasserqualität weiterhin geprüft?

Ja. Wie alle Badegewässer und Freibäder unterliegt auch der Tiefe See einer 14-tägigen Prüfung durch das Landratsamt. Die letzte Prüfung bestätigte dem See eine ausgezeichnete Wasserqualität.

Hat der Kiosk geöffnet?

Generell gilt, dass Bewirtungsbetriebe unter Einhaltung der Corona-Auflagen öffnen dürfen. Diese Hygieneauflagen erfordern einen beachtlichen Aufwand und stellen eine personelle Herausforderung dar. Der Kiosk am Tiefen See ist geöffnet. In welchem Umfang das Angebot umgesetzt werden kann, erfragen Sie bitte direkt beim Betreiber.

Sind Hunde erlaubt?

Generell dürfen Hunde an der Leine über das Gelände geführt werden. Das Baden von Haustieren im See ist nicht gestattet. Ebenso darf ein Haustier nicht alleine am Ufer gelassen werden, solange sein Besitzer badet. Außerdem bitten wir Hunde- und Haustierbesitzer, dafür zu sorgen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf den Liegewiesen verrichtet.

Worauf muss in Bezug auf Corona geachtet werden?

In Bezug auf Corona sollte auf die allgemein geltenden Hygienevorschriften, die Niesetikette und die Abstandsregelungen geachtet werden. Bitte beachten Sie auch die Vorgaben zum Aufenthalt von Gruppen im öffentlichen Raum. (Die aktuelle Corona-Verordnung ist auf unserer Homepage www.maulbronn.de in der Rubrik „Aktuelles zum Corona-Virus“ einzusehen.)

 

Vieles am Tiefen See ist anders als bisher. Aber für alle gilt: Was die Corona-Verordnung vorschreibt und was der Gemeinderat beschlossen hat, muss eingehalten werden!

Der Gemeinderat als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger von Maulbronn, Schmie und Zaisersweiher wollte den Tiefen See jederzeit für jeden zugänglich machen. Der Gesetzgeber legt für ein offenes Badegewässer klare Vorgaben auf.

Nun ist es an uns allen mitzuhelfen, indem wir Rücksicht aufeinander nehmen, die Natur und die Einrichtungen des Sees sauber halten, das genießen, was der See uns bietet anstatt zu versuchen, das zu umgehen, was per Gesetz vorgeschrieben ist.

Wir alle sind bestrebt, dass unser Tiefer See auch weiterhin ein einzigartiges Naturerlebnis bleibt. Dabei versuchen wir, einen gewissen Komfort beizubehalten. Im Laufe des Sommers werden weitere Schließfächer im überdachten Bereich des Tiefen Sees aufgestellt, damit Sie Ihre Wertsachen verschließen und sorgenfrei schwimmen können.

Badevergnügen im Einklang mit der Natur – das zeichnet den Tiefen See aus. Respektieren Sie den Naturschutzbereich im nordöstlichen Teil des Sees. Er dient Wasservögeln als Brut- und Niststätte. An den Absperrungsbojen dürfen keine Luftmatratzen oder aufblasbare Badeinseln festgemacht werden.

Wir wünschen allen weiterhin eine sorgenfreie Badesaison!