Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.12.2024
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schenk-Areal" auf der Gemarkung Maulbronn
Hinsichtlich der Komplexität eines solchen Bebauungsplanverfahrens, das über einen längeren Zeit-raum geht, bat Stadtrat Velte darum, dass das Ingenieursbüro Gerst dem Gremium einen Überblick verschafft und die Abläufe eines solchen Verfahrens erläutert. Außerdem schlug er vor, das Büro Gerst weiterhin mit der Begleitung des Verfahrens zu beauftragen.
Bürgermeister Treut forderte das Ingenieursbüro auf, eine Kostenkalkulation über die Begleitung des Bebauungsplanverfahrens einzureichen.
Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Bebauungsplan „Schenk-Areal" auf der Gemarkung Maulbronn gemäß § 2 Abs.1 BauGB aufzustellen. Maßgebend ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss mit Stand 21.11.2024. Zudem soll das Ingenieurbüro Gerst dem Gemeinderat in einer der zukünftigen Sitzung die Abläufe eines Bebauungsplanverfahrens erläutern.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) – Grundsteuer C
Mehrheitlich, mit 11 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen beschloss der Gemeinderat den als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage aufgeführten Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung). Der Hebesatz für Grundsteuer C beträgt 205 %.
Beschluss der städtischen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes ''Wasserversorgung Maulbronn'' für das Jahr 2025
Das Gremium beriet über die Anträge der Fraktionen sowie über Positionen, insbesondere Platzhalter, die gestrichen bzw. vertagt werden können. Zudem sprach man sich dafür aus, den Umbau des Kiosks am Tiefen See nicht weiter zu verschieben, sondern im nächsten Jahr nach der Badesaison anzugehen.
Daraufhin beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, mit 13 Stimmen, 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen die Haushaltssatzung 2025, samt Haushaltsplan und Stellenplan, wie die Investitions- und Finanzplanung für den Zeitraum 2024-2028 entsprechend dem vorliegenden Entwurf.
Der Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Maulbronn“, sowie die Investitions- und Finanzplanung 2024-2028, wurde entsprechend dem vorliegenden Entwurf einstimmig beschlossen.
Beschluss über Anschubfinanzierung des Fleckenfests Zaisersweiher 2025
Der Antrag, das Fleckenfest Zaisersweiher im Jahr 2025 erneut mit einer Anschubfinanzierung von 10.000 € zu unterstützen, fand keine Mehrheit. Da das Fest nach Ansicht von Stadtrat Krüger jedoch ein wichtiger Beitrag zur Heimatkultur darstelle, stellte er den Antrag, das Fest ein weiteres Mal mit 5.000 Euro zu fördern und eine Ausfallbürgschaft von weiteren 5.000 € in Aussicht zu stellen.
Dem stimmte das Gremium mit 9 Stimmen, 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung zu.
Vergabe von Beschaffungen: Neue Hardware für die Stadtverwaltung
Den Zuschlag für den Auftrag der Lieferung von 30 Laptops inkl. Dockingstation für die Stadtverwaltung an den günstigsten Bieter, die Firma Klinke & Stroh GmbH, Neulingen zum Angebotspreis von 33.450,90 € (inkl. 19% MwSt.) beschloss der Gemeinderat mehrheitlich mit einer Gegenstimme und 2 Enthaltungen.
Entscheidung über die Weitergewährung eines pauschalen Zuschusses der Stadt an die AVG zu den Betriebskosten der Stichstrecke Maulbronn-West - Maulbronn-Stadt für touristische Zwecke
Mit einer Gegenstimme entschied der Gemeinderat, der der AVG für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 23.800 Euro (inkl. MwSt.) zu gewähren.
Vergabe von Bauleistungen zur Betonsanierung der Aquarasse am Tiefen See
Der Vergabe des Auftrags für Betonsanierung an den günstigsten Bieter Bauschutz GmbH & Co. KG, Asperg über brutto 199.483,26 Euro stimmte der Gemeinderat mehrheitlich mit einer Enthaltung zu.
Vergabe eines aktualisierten Honorarangebot Fachplanung Elektro Umbau Frankfurter Straße 6
Der Antrag wurde zurückgestellt. Weitere Daten werden nachgeliefert.
Wünsche und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
Die CDU-Fraktion stellte einen Antrag auf Akteneinsicht im Hinblick auf die Kosten der Sanierung und Neuausstattung des Bürgermeisterbüros.