Inkrafttreten des Bebauungsplans - Schmid&Wezel-Areal 2. Änderung
icon.crdate15.01.2025
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Maulbronn - Stadtbauamt
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Maulbronn - Stadtbauamt
Inkrafttreten des Bebauungsplans
Schmid&Wezel-Areal 2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Maulbronn hat am 13. März 2024 in öffentlicher Sitzung die Änderung des oben genannte Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren als Satzung beschlossen.
Der Planbereich erstreckt sich auf die Flurstücke 964/10, 964/4, 964/11 Gemarkung Maulbronn
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 27. Februar 2023.
Die Änderung des Bebauungsplanes tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz3 BauGB).
Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Maulbronn im Rathaus, Klosterhof 31, Zimmer Nr. 7 beim Stadtbauamt einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gem § 215 (2) BauGB:
Unbeachtlich werden :
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Hinweis gemäß § 44 Absatz 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Absatz 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt Maulbronn geltend zu machen.
Stadtbauamt
Maulbronn, 10. Januar 2025