Bebauungsplan „Schenk-Areal“ Gemarkung Maulbronn - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
icon.crdate15.01.2025
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Stadt Maulbronn hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schenk-Areal“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Anlass und Ziel der Planung
Anlass der Bebauungsplanaufstellung ist im Wesentlichen das Brachfallen der Gewerbeflächen in der Kernstadt Maulbronn im Bereich der ehemaligen Fa. Schenk. Der Metallverarbeitungs-Betrieb hat im Sommer 2009 Insolvenz angemeldet. Aufgrund der schlechten Bausubstanz sind die Flächen zwischenzeitlich brach gefallen. Die Stadt Maulbronn möchte nun die Chance ergreifen, die gewerblichen Flächen in zentraler Lage umzunutzen und das Plangebiet städtebaulich aufzuwerten. Durch eine nachhaltige Innenentwicklung soll eine vielfältige Nutzung entstehen, die der innerörtlichen, zentralen Lage im Stadtgebiet entspricht. Neben einer flächensparenden Wohnbebauung ist zur Stärkung der innerörtlichen Nahversorgung ein Bereich für den Einzelhandel, für die Kinderbetreuung und für medizinische Dienstleistungen vorgesehen. Hierdurch soll der Standort Maulbronn insgesamt gestärkt werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Schenk Areal“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der vorgesehenen Nutzungen im Plangebiet geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt innerörtlich an zentraler Stelle in Maulbronn. Nördlich der Keplerstraße und östlich des Plangebiets grenzt Wohnbebauung an. Im Süden schließt direkt das Mischgebiet sowie die rückwärtigen Gewerbebereiche entlang der Frankfurter Straße an. Im Süd- und Nordwesten kommt eine gemischte Bestandsbebauung zum Liegen. Zwischen den Mischgebietsnutzungen befindet sich ein Sondergebiet Einzelhandel mit den angesiedelten Unternehmen Rewe und Aldi Süd. Innerhalb des Plangebiets befinden sich die brach gefallenen Betriebsgebäude des ehemaligen Schenk-Areals. Die Fläche ist überwiegend versiegelt.
Das Plangebiet umfasst die Flst. Nr. 282, 282/3, 283, 287, 288, 290 und 360 sowie Teile von 184, 330, 366, 814 und 814/11 auf der Gemarkung Maulbronn. Das Gebiet weist eine Gesamtgröße von ca. 5,3 ha auf.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nebenstehendem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss ersichtlich (unmaßstäblich).
Im Flächennutzungsplan der Stadt Maulbronn wird das Plangebiet noch als gewerbliche Fläche ausgewiesen. Die im Plangebiet notwendigen Altlastensanierungsmaßnahmen verhindern in der Fortschreibung die Ausweisung als geplante Wohnbaufläche. Das Plangebiet ist in der Planzeichnung daher entsprechend gekennzeichnet und es wird auf den aktuellen Planungsprozess verwiesen.
Maulbronn, den 13.12.2024
gez. Aaron Treut
Bürgermeister