Amtliche Bekanntmachung der Stadt Maulbronn
Stadtbauamt
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Wilhelmshöhe-West“
Der Gemeinderat der Stadt Maulbronn hat am 26. Februar 2025 in öffentlicher Sitzung den oben genannten Bebauungsplan nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Der Planbereich erstreckt sich auf:
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans der Gerst Ingenieure; Mühlacker in der Fassung vom 26.März 2024.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz3 BauGB).
Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Maulbronn im Rathaus, Klosterhof 31, Zimmer Nr. 7 beim Stadtbauamt einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis gemäß § 215 Absatz 2 BauGB:
Unbeachtlich werden :
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Hinweis gemäß § 44 Absatz 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Absatz 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt Maulbronn geltend zu machen.
Stadtbauamt
Maulbronn, 31. März 2025