"Haushaltssatzung der Gemeinschaftsschule Illingen Maulbronn für das Haushaltsjahr 2026"
icon.crdate26.03.2026
Amtliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Gemeinschaftsschule Illingen Maulbronn für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund von § 18 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom 16.09.1974 und § 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 28.01.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen (EUR)
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 473.600 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 473.600 |
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
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1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen (EUR)
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 473.600 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 473.600 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 0 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 0 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahr mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 30.000 EUR
§ 5 Verbandsumlagen
Die Höhe der Verbandsumlagen wird festgesetzt auf:
1. Verbandsumlagen insgesamt: 103.100 EUR
a) davon Gemeinde Illingen (Grundschule) 103.100 EUR
b) davon Stadt Maulbronn 0 EUR
Maulbronn, den 28.01.2026
gez.
Aaron Treut
Verbandsvorsitzender
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde gemäß § 18 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom Landratsamt Enzkreis mit Erlass vom 13.03.2026 bestätigt. Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 30.03.2026 bis 08.04.2026 im Rathaus der Stadt Maulbronn, Klosterhof 31, an der Infotheke aus.