Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Maulbronn Mitte“ in Maulbronn (Sanierungssatzung „Maulbronn Mitte“)
S A T Z U N G
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Maulbronn Mitte“ in Maulbronn
(Sanierungssatzung „Maulbronn Mitte“)
Aufgrund von § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Maulbronn in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 folgende Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Maulbronn Mitte“ beschlossen:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
- In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gemäß § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und aufgewertet werden. Das insgesamt ca. 22,55 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Maulbronn Mitte“.
- Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) mit dem Datum 12.05.2026 (Originalmaßstab 1:3500).
- Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der mit schwarzer durchbrochener Linie umrandeten Flächen. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Sanierungssatzung kann von jedermann bei der Stadtverwaltung im Rathaus, Klosterhof 31, während der Dienststunden eingesehen werden.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der
§§ 152 bis 156a BauGB im umfassenden Verfahren durchgeführt.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge fingen Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten / Durchführungszeitraum
- Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
- Die Sanierung soll bis 31.12.2034 durchgeführt werden.
Maulbronn, den 17.06.2026
gez.
Aaron Treut
Bürgermeister
Anlage
Abgrenzungsplan
