Hinweis zur Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern
Erstelldatum02.07.2026
Die hohen Temperaturen und der geringe Niederschlag machen ein Wasserentnahmeverbot notwendig
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist ab dem 4. Juli 2026 die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern im Stadtgebiet Maulbronn verboten. Dies betrifft insbesondere den Laufbrunnen am Schafhof, den Brunnen am Stadtbad sowie sämtliche Bachläufe und Seen im Stadtgebiet. Bitte beachten Sie, dass für alle anderen Brunnen in Maulbronn bereits ganzjährig ein Wasserentnahmeverbot gilt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zum Schutz unserer Wasserressourcen.