Neuigkeiten: Stadt Maulbronn

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Neuigkeiten

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Jugendgemeinderats der Stadt Maulbronn

Erstelldatum17.09.2026

Amtliche Bekanntmachung

vom 16. bis 27. November 2026

  1. Von Montag, 16. November 2026, 08:00 Uhr bis Freitag, 27. November 2026, 18:00 Uhr findet die Wahl des Jugendgemeinderats der Stadt Maulbronn statt. Die Wahl richtet sich nach den Bestimmungen der Wahlordnung.
     
  2. Bei der Wahl sind insgesamt neun Mitglieder des Jugendgemeinderats zu wählen. Fünf Sitze sind für eine Kandidatin oder einen Kandidaten der folgenden Schulen vorgesehen:
    - 1 Sitz für das Salzach-Gymnasium Maulbronn
    - 1 Sitz für die Gemeinschaftsschule am Stromberg Illingen-Maulbronn
    - 1 Sitz für das Evangelische Seminar Maulbronn
    - 1 Sitz für die Dr.-Johannes-Faust-Schule Knittlingen
    - 1 Sitz für eine Schule in Mühlacker
    Die übrigen vier Sitze werden unabhängig von der Schulzugehörigkeit anhand der erreichten Stimmenzahlen vergeben. Bewerberinnen und Bewerber der genannten Schulen sowie freie Bewerberinnen und Bewerber werden dabei gleich behandelt. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. 
     
  3. Wahlberechtigt sind alle jungen Menschen, die am 27. November 2026 mindestens 14 Jahre alt aber noch keine 21 Jahre alt sind, sowie ihren Wohnsitz in Maulbronn haben oder in Maulbronn eine schulische Ausbildung absolvieren. 

    Wählbar sind alle jungen Menschen, die am 27. November 2026 mindestens 14 Jahre alt aber noch keine 21 Jahre alt sind, sowie ihren Wohnsitz in Maulbronn haben oder in Maulbronn eine schulische Ausbildung absolvieren.
     
  4. Bewerbungen für die Wahl zum Jugendgemeinderat können in der Zeit vom 28. September 2026 bis 16. Oktober 2026 ausschließlich über das Online-Formular der Stadt Maulbronn eingereicht werden. Auf folgender Seite finden Sie das Online-Formular: https://maulbronn.jgrwahl.de/bewerbung

    Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
    - Vor- und Nachname
    - Geburtsdatum
    - Anschrift
    - Schule oder Berufsbezeichnung
    - aktuelles Foto

    Nach Eingang der Online-Bewerbung erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber ein Formular zur Zustimmung zur Datenerhebung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    Dieses Formular muss unterschrieben bei der Stadtverwaltung Maulbronn (Hauptamtsleiter Meixner, Zimmer 13) eingereicht werden. Bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern ist zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.

    Die Zustimmung zur Datenerhebung muss spätestens am 19. Oktober 2026, 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Hauptamtsleiter Meixner, Zimmer 13) eingegangen sein. 

    Das Formular kann nach Abschluss der Bewerbung als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Zusätzlich wird es in der Bestätigungs-E-Mail zur Bewerbung als Anhang sowie als Download-Link beigefügt.

    Die zugelassenen Bewerbungen werden im Amtsblatt und auf der Website der Stadt Maulbronn öffentlich bekannt gegeben.
     
  5. Die Wahl des Jugendgemeinderats der Stadt Maulbronn wird Online durchgeführt. Alle Wahlberechtigten erhalten mit der schriftlichen Wahlbenachrichtigung einen Zugangscode für die Stimmabgabe, die während der gesamten Wahlzeit online erfolgen kann. 
     
  6. Alle Wahlberechtigten haben 9 Stimmen. Diese können frei auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilt werden. Dabei dürfen einer Person höchstens 3 Stimmen gegeben werden. 
     
  7. Alle Wahlberechtigten sind in ein Wählerverzeichnis einzutragen. Änderungen des Wählerverzeichnisses werden ab einem Monat vor dem letzten Wahltag nur noch auf Antrag vorgenommen. Eine öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses unterbleibt.

Maulbronn, den 15. September 2026
gez. Aaron Treut
Bürgermeister