Neuigkeiten: Stadt Maulbronn

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Neuigkeiten

Urlaubszeit – Reisezeit

Artikel vom 20.06.2023

Sind Ihre Ausweispapiere noch aktuell?

Schon bald starten viele in den Urlaub. Bitte vergessen Sie bei Ihren Reisevorbereitungen nicht, Ihre Ausweispapiere (Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass) auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Eine Verlängerung eines Reisepasses und Personalausweises ist nicht mehr möglich!

Bei Bedarf beachten Sie bitte folgendes:

Personalausweis (nPA):

Bei Antragstellung eines Personalausweises muss der Antragsteller persönlich mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild und dem bisherigen Personalausweis, bzw. Geburtsurkunde, (falls altes Ausweisdokument nicht bereits von Maulbronn ausgestellt wurde), oder Kinderreisepass erscheinen, da die Unterschrift und Fingerabdrücke des Ausweisinhabers im Antrag benötigt werden. Bei unter 16-Jährigen muss eine Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen unterschrieben werden (erhältlich auf unserer Homepage www.maulbronn.de unter der Rubrik Rathausvordrucke&Formulare).

Die Gebühren bei der Beantragung des neuen Personalausweises betragen 22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 € für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt 10 Jahre, bzw. 6 Jahre bei unter 24-Jährigen.

Die Herstellung des Personalausweises erfolgt in der Bundesdruckerei in Berlin und dauert ca. 3 Wochen. In dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser ist 3 Monate gültig und kostet 10 €.

Reisepass (ePass):

Für die Beantragung eines Reisepasses ist auch das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich, da hier ebenso Unterschrift und Fingerabdrücke notwendig sind. Zur Antragstellung muss der bisherige Reisepass oder ein Personalausweis bzw. Geburtsurkunde (falls Ausweisdokument nicht bereits von Maulbronn ausgestellt wurde) mitgebracht werden. Bei unter 18-Jährigen muss eine Zustimmungserklärung von beiden Eltern unterschrieben werden (erhältlich auf unserer Homepage www.maulbronn.de unter der Rubrik Rathausvordrucke&Formulare). Die Gültigkeitsdauer entspricht ebenfalls 6 bzw. 10 Jahre. Es ist zu beachten, dass das Lichtbild ein biometrisches Foto sein muss! Der Reisepass wird ebenfalls in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und dauert auch ca. 4 Wochen.

Die Gebühr beträgt unter 24 Jahren 37,50 € und ab 24 Jahren 60 €. Im Notfall kann auch ein Expresspass ausgestellt werden. Dieser kostet je nach Alter 69,50 € bzw. 92 € und dauert 72 Stunden (an Werktagen, wenn bis 11 Uhr beantragt wird!). Die Gültigkeitsdauer des Expresspasses beträgt auch 6 bzw. 10 Jahre.

Kinderreisepass:

Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 1 Jahr und kann während seiner Gültigkeit wieder um ein 1 Jahr verlängert werden (neues Lichtbild!). Eine Verlängerung eines abgelaufenen Kinderreisepasses ist nicht mehr möglich! Es muss eine Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen unterschrieben werden (erhältlich auf unserer Homepage www.maulbronn.de unter der Rubrik Rathausvordrucke&Formulare). Der Kinderreisepass muss grundsätzlich ein Lichtbild enthalten, egal wie alt Ihr Kind ist. Dieses Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen. Zur Antragstellung muss ein Kinderreisepass bzw. eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Kinderreisepässe für Kinder über 10 Jahren müssen von den Kindern bei Antragstellung selbst unterschrieben werden. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 14 Tage. Die Gebühr für die Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13 €, die Verlängerung 6 €.

Wenn Sie nicht als Erziehungsberechtigter mit Kindern ins Ausland reisen, empfiehlt es sich, eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern mitzuführen.