Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Dezember 2022
Entscheidung über die Höhe der Zuwendung der Stadt für die Klosterkonzertsaison 2022
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Stadt Maulbronn die Klosterkonzerte Maulbronn in der Saison 2022 zusätzlich mit 11.000 Euro bezuschusst.
Umbau Frankfurter Straße 6; Vergabe von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 3;5-8 für die Gewerke Architektur, Heizung/Lüftung/Sanitär/Klima (HLSK), Elektro+Medien und Statik
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
- auf das Honorarangebot des Planungsbüros Kiefner&Müller, Maulbronn für Architektur den Zuschlag zum Angebotspreis brutto von 86.703,20€ zu erteilen,
- auf das Honorarangebot des Planungsbüro MiPlanung, Vaihingen/Enz für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) den Zuschlag zum Angebotspreis brutto von 41.112,88€ zu erteilen,
- auf das Honorarangebot des Planungsbüro Wörtz&Part, Pforzheim für Elektro&Medien den Zuschlag zum Angebotspreis von 34.944,72€ zu erteilen und
- auf das Honorarangebot des Planungsbüros mh-Baustatik, Bretten für Statik den Zuschlag zum Angebotspreis brutto von 9.936,50€ zu erteilen.
Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für das Bebauungsplangebiet "Hechtsee-Seniorenbungalows" sowie den rückwärtigen Bereich des Bebauungsplangebiets "Hechtsee-Seehausweg" (u.a. Flurstücke 475/2, 476, 477/1, 480, 480/2, 480/3)
Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Ausschreibung der Gerst-Ingenieure für die Erschließung des Bebauungsplangebiets "Hechtsee-Seniorenbungalows" sowie den rückwärtigen Bereich des Bebauungsplangebiets "Hechtsee-Seehausweg" (u.a. Flurstücke 475/2, 476, 477/1, 480, 480/2, 480/3) zu. Zudem nahm er den beigefügten Zeitplan zustimmend zur Kenntnis. Die Kosten werden im Haushaltsplan 2023 (aufgeteilt nach den einzelnen Kostenträgern) veranschlagt.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Billensbacher Äcker I; Erweiterung Salbeiweg“ gemäß § 13b Baugesetzbuch
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Billensbacher Äcker I; Erweiterung Salbeiweg“ nach § 2 Absatz 1 BauGB im Verfahren nach § 13b BauGB für den im beiliegenden Abgrenzungsplan des Ingenieurbüros Bohner vom 02.12.2022 dargestellten Bereich wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Der Bebauungsplan soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Des Weiteren beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung zu klären, ob alle betroffenen Grundstückseigentümer auf der Basis der vorliegenden städtebaulichen Grundkonzeption einer freiwilligen Baulandumlegung sowie der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens, Umlegungs- und Erschließungsverfahrens auf Grundlage eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags zustimmen.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
Die Firma Karl Heinrich Bauunternehmung GmbH+Co. bedachte den Kindergarten Zaisersweiher für die Anschaffung neuer Spielgeräte mit einer Geldzuwendung von 3.000 Euro. Die Sparkasse Pforzheim-Calw spendete 200 Euro für das Projekt „Schulobst“ an der Willy-Schenk-Grundschule Zaisersweiher. Eine Zuwendung von 100 Euro erhielt die Stadt für den Badesee Tiefer See von Ulrich Münchinger aus Mühlacker.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage angeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu.