Neuigkeiten: Stadt Maulbronn

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Neuigkeiten

Schöffenwahl 2023 - jetzt bewerben!

Artikel vom 13.03.2023

Aufstellung der Vorschlagsliste für die anstehende Schöffenwahlperiode 2024-2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Maulbronn wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Ver­lust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivoll­zugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilich­keit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Bera­tung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähig­keit abverlangt.

Wenn Sie Interesse an dem Schöffenamt haben, können Sie sich gerne bei Herrn Meixner bei der Stadtverwaltung Maulbronn melden Telefonnummer: 07043 103-10 oder E-Mail schreiben. Das entsprechende Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste steht am Seitenende zum Herunterladen und Ausfüllen bereit! Die Unterlagen sollten spätestens am 24. April 2023 bei der Stadtverwaltung eingegangen sein!

Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023