Winterzeit - Schneeräumzeit
Der Winter ist da – ein guter Zeitpunkt, um wieder auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen.
Zu beachten ist:
- Innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten muss der Gehweg und - falls kein Gehweg vorhanden ist die Straßenfläche - auf einer Breite von 1,5 m geräumt, sowie bei Schnee- und Eisglätte bestreut werden.
- Die Gehwege bzw. entsprechende Straßenflächen müssen werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
- Wenn tagsüber Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, bis 20.00 Uhr zu räumen und zu streuen.
- Zum Bestreuen ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.
Nicht zuletzt auch im Zeichen eines praktizierten Umweltschutzes ist die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken.
Auf Hauptverkehrsstraßen, wichtigen Verbindungsstraßen und steilen Wohnstraßen sorgt die Stadt für schnee- und eisfreie Fahrt. Leider wird aber der Winterdienst immer wieder durch parkende Fahrzeuge behindert.
Alle Fahrzeugführer werden deshalb dringend aufgefordert, ihre Fahrzeuge nicht verkehrsbehindernd abzustellen, damit die Arbeiten des Räum- und Streudienstes nicht erschwert oder verzögert werden.
Sie handeln in Ihrem Interesse!