Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Maulbronn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Maulbronn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Dienstleistungen - Service BW

Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion beantragen

Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzer und Anbieter berechtigt.
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:

  • Diensteanbieter und
  • Identifizierungsdiensteanbieter
  • Vor-Ort-Diensteanbieter

Es werden folgende Berechtigungen unterschieden:

  • der Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern,
  • das Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern und
  • der Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern.


Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern

Mit dem Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen zur Identifizierung des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in ihren eigenen Online-Dienst oder in einem Automaten oder Terminal integrieren.
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreichend geschützt sind.

Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern

Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernommen.
Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist persönlich anwesend. Der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin/den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedruckten Lichtbilds und seiner Personendaten identifizieren.
Beim Vor-Ort-Auslesen entfällt die PIN-Eingabe durch den Ausweisinhaber. Sie wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Number – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch den Inhaber der Berechtigung ersetzt.

Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern

Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Identifizierungsdiensteanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berechtigungszertifikat beantragen.
Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen.

Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.

Hinweis
Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als Antragsteller selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Anbieter von Berechtigungszertifikaten einen Vertrag über den technischen Bezug des Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab.

.

Voraussetzungen

Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:

  • Diensteanbieter
  • Identifizierungsdiensteanbieter
  • Vor-Ort-Diensteanbieter

Weitere Voraussetzungen:

  • Anforderungen an Diensteanbieter für Ihren Erwerb einer Berechtigung:
    • Identität des Diensteanbieters mitteilen und nachweisen,
    • Schilderung des dem Antrag zugrundeliegenden Interesses an einer Berechtigung, insbesondere zur geplanten organisationsbezogenen Nutzung
    • Nachweis über Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
    • es dürfen keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung vorliegen
  • Gesonderte Anforderungen an Identifizierungsdiensteanbieter:
    • Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) über die Einhaltung der Vorgaben
  • Außerdem brauchen Sie für den Betrieb einen eigenen eID-Server oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider oder
    • eine geeignete Software,
    • ein Lesegerät für das Vor-Ort-Auslesen und
    • eine geeignete Integration der Ausweisanwendung in Ihre Website beziehungsweise Ihr Hintergrundsystem.

Verfahrensablauf

Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.
  • Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen dann per Post
    • den Nachweis über die Berechtigung oder
    • einen Bescheid über die Ablehnung
    • oder eine Aufforderung zur Neubeantragung

zugestellt.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen dann per Post
    • den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder
    • einen Bescheid über die Ablehnung
    • (oder eine Aufforderung zur Neubeantragung)

zugestellt.

  • Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen.
  • Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.

Hinweis
eID-Service-Anbieter können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Fristen

Gültigkeit des Berechtigungszertifikates: 3 Jahre

Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Datenschutzerklärung
  • Handelsregisterauszug (nur für E-Business)
  • Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung
  • Zum Verständnis können Sie Ihren Geschäftsprozess anhand eines Flussdiagramms darstellen und dem Antrag beifügen.
  • Falls Sie einen technischen Dienstleister in Anspruch nehmen, fügen Sie bitte den Vertrag hinzu.
  • Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) (nur Identifizierungsdiensteanbieter)

Kosten

  • Erteilung einer Berechtigung: EUR 102,00
  • Abgelehnter Antrag auf Berechtigung: EUR 80,00
  • Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung: EUR 115,00

Bearbeitungsdauer

  • Ausstellung eines Berechtigungszertifikates: 1 bis 2 Wochen

Hinweis: Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und dem Berechtigungszertifikateanbieter sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.

Freigabevermerk

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)