Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung - sich bewerben
Die Bewerbungsverfahren unterscheiden sich abhängig davon, ob Ihr gewünschter Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt (Örtliches Vergabeverfahren) oder bundesweit zulassungsbeschränkt (Zentrales Vergabeverfahren) ist.
Um einen Studienplatz im Zentralen Vergabeverfahren bewerben Sie sich direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Bundesweite Zulassungsbeschränkungen gelten für die folgenden Studiengänge:
- Medizin
- Pharmazie
- Tiermedizin
- Zahnmedizin
Konkrete Informationen zum Studienplatzangebot der Stiftung für Hochschulzulassung für das kommende Semester finden Sie in deren Onlineangebot.
Um einen Studienplatz im Örtlichen Vergabeverfahren bewerben Sie sich direkt bei den Hochschulen. Nimmt die Hochschule am Dialogoriertieren Serviceverfahren (DoSV) teil, ist eine Registrierung bei der Siftung für Hochschulzulassung erforderlich.
Voraussetzungen
Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Studienort unterscheiden.
Ablauf
Wenn ja, registrieren nutzen Sie sich über das Online-Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung. Hierzu ist eine Registrierung und Erstellung eines Nutzerkontos notwendig. Mit der Registrierungsnummer, die Sie erhalten, bewerben Sie sich online bei den Hochschulen. Sie werden vom Onlineportal der Stiftung automatisch zu den Studienangeboten der Hochschulen geleitet.
Wenn nein, informieren Sie sich zum weiteren Vorgehen direkt bei der Hochschule.
Fristen
Der Anmeldeschluss für die Sporteingangsprüfung ist unterschiedlich festgelegt (z.B. der 1. oder 15. Mai).
Der Anmeldeschluss für die Aufnahmeprüfungen zum Studium der Fächer Musik bzw. Kunst an den Pädagogischen Hochschulen ist teilweise auch unterschiedlich festgelegt.
Masterstudiengänge haben oft andere , zum Teil deutlich frühere Bewerbungstermine.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, je nach Bewerbungsverfahren, Studiengang und Hochschule
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Erkundigen Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Wunschhochschule.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
Stiftung für Hochschulzulassung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Die Ablehnung einer Zulassung erfolgt durch die Hochschule als förmliche Mitteilung (Ablehnungsbescheid).
Der Bescheid enthält auch den Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (Rechtsbehelf).
Im Rechtsbehelf sind auch unbedingt einzuhaltende Fristen und die Stellen genannt, an die Sie sich gegebenenfalls wenden können.
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Über die Regeln der Studienplatzvergabe (Auswahlquoten und Ähnliches) informieren Sie sich bitte direkt auf demStudienportal "hochschulstart.de".
Freigabevermerk
13.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg