Unrichtige Messungen oder unterfüllte Fertigpackungen - Beschwerde einreichen
Zweifeln Sie an der Richtigkeit von Messungen oder haben Sie sogar einen Betrugsverdacht?
Das Eichamt geht jeder begründeten Verbraucherbeschwerde nach. Das gilt nicht für anonyme Beschwerden.
Die Eichämter führen auch unangekündigte Fertigpackungskontrollen bei Herstellern, Importeuren und im Handel durch. Dabei werden die Fertigpackungen auf die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung hin überprüft. Diese umfassen unter anderem die Ermittlung der durchschnittlichen Füllmenge (Mittelwertforderung) und der zulässigen Abweichungen der Einzelpackungen.
Bei Verstößen gegen die Fertigpackungsverordnung können die Eichämter Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Voraussetzungen
an der Richtigkeit von Messungen,
an der Richtigkeit des Messgerätes oder
am Inhalt von Fertigpackungen im Handel.
Ablauf
Sie können ihre Beschwerde, Zweifel oder Verdachtsmomente formlos einreichen, d.h. schriftlich, mündlich oder elektronisch. Auf Wunsch können Sie eine Rückmeldung zu ihrer Beschwerde erhalten.
Bei Messgeräten im Versorgungsbereich müssen Sie die sogenannte Befundprüfung bei einem Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragen. Ein Formular stellt die EBBW-Direktion in Stuttgart oder die jeweilige Prüfstelle zur Verfügung.
Für die Befundprüfung können Ihnen möglicherweise Kosten entstehen. Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie informiert.
Fristen
Bei Verdacht auf Manipulationen oder Betrug: schnellstmögliche Nachricht an das zuständige Eichamt
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Wo haben Sie die Packung erworben?
Hersteller der Fertigpackung
Produktname der Fertigpackung
Nennfüllmengenangabe auf der Fertigpackung
Mindesthaltbarkeitsdatum und / oder Chargennummer
Evtl. ein Foto der Fertigpackung auf der die vorgenannten Angabe ersichtlich sind
Gebühren
In Streitfällen zwischen zwei Parteien kann ein Gutachter das Messgerät prüfen (Befundprüfung). Dafür entstehen Gebühren nach der Mess- und Eichgebührenverordnung.
Zuständigkeit
das Eichamt, in dessen Bezirk
- die Zweifel an der Messrichtigkeit von Messgeräten bestehen oder
- der Betrugsverdacht angenommen wird beziehungsweise
- das Messgerät aufgestellt ist oder
- die unterfüllten Fertigpackungen gefunden werden.
die Zweifel an der Messrichtigkeit von Messgeräten bestehen oder
der Betrugsverdacht angenommen wird beziehungsweise
das Messgerät aufgestellt ist oder
die unterfüllten Fertigpackungen gefunden werden.
das Regierungspräsidium Tübingen,
jede für den betreffenden Bereich staatlich anerkannte Prüfstelle.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide oder Entscheidungen des Regierungspräsidiums Tübingen kann beim zuständigen Verwaltungsgericht (Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen oder Stuttgart) Klage erhoben werden. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids oder der Entscheidung. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann, ob der Bescheid oder die Entscheidung fehlerhaft ist und geändert oder zurückgenommen werden muss.
Sonstiges
Als Fertigpackung werden Produkte bezeichnet, wie z.B. Lebensmittel, Waschmittel, Schrauben vom Hersteller, die in der Fabrik in Abwesenheit des Kunden verpackt werden.
Freigabevermerk
21.06.2023; Regierungspräsidium Tübingen