Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Sachverständiger IHK - Öffentliche Bestellung

Sie können sich als Sachverständiger und Sachverständige auf einem oder mehreren Gebiet(en) der Wirtschaft öffentlich bestellen und vereidigen lassen. Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt als auch mit Auflagen verbunden werden und wird in der Regel auf fünf Jahre befristet.

Voraussetzungen

Die Inhalte der bisherigen Ausbildung oder Tätigkeit auf dem beantragten Sachgebiet können wesentlich von den in Deutschland erforderlichen Voraussetzungen abweichen. Sie müssen in diesem Fall nach eigener Wahl entweder eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren.

Weitere Bestellungsvoraussetzungen finden Sie in der Sachverständigenordnung der zuständigen IHK. Auch nähere Informationen zu Ihrem Sachgebiet teilt Ihnen diese gerne mit.

Ablauf

Nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung werden Sie in das bundesweite

Sachverständigenverzeichnis

eingetragen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • ausgefülltes Antragsformular

  • Begründung des Antrags und Darlegung der besonderen Sachkunde auf dem beantragten Sachgebiet

  • Lebenslauf in Tabellenform
    Neben den üblichen Angaben zur Person muss dieser eine genaue Darstellung der Schul- und Berufsausbildung sowie der beruflichen Tätigkeit und insbesondere der Tätigkeit im Sachverständigenwesen enthalten.

  • Abschriften oder Kopien der Berufsabschlüsse und berufsbezogenen beziehungsweise sachgebietsbezogenen Qualifikationen (z.B. Diplome, Promotion)

  • Kopien von Arbeits- und Dienstbescheinigungen

  • Kopien von Teilnahmebestätigungen über erfolgte fachliche Fortbildung für das beantragte Sachgebiet und für die Sachverständigentätigkeit allgemein

  • bei Bewerbern und Bewerberinnen in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis: eine Zustimmungs- und weitgehende Freistellungserklärung des Arbeitgebers
    Bitte fordern Sie dieses Formular gesondert an. Bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ist zudem die Frage der Nebentätigkeitsgenehmigung zu klären.

  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen

  • ein Passbild

  • eine den besonderen Bestellungsvoraussetzungen für das beantragte Sachgebiet entsprechende Anzahl von selbst erstatteten Gutachten
    Soweit keine besonderen Bestellungsvoraussetzungen bestehen, sollten regelmäßig wenigstens drei selbst erstattete Gutachten auf dem beantragten Sachgebiet vorgelegt werden.

  • sonstige zum Nachweis der besonderen Sachkunde geeignete Unterlagen

  • Adressen von in der Regel mindestens fünf Personen, die über Sie in fachlicher und/oder persönlicher Hinsicht Aussagen gegenüber der IHK machen können (Referenzengeber oder Referenzgeberin)

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen IHK.

Zuständigkeit

ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Sie den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit als Sachverständiger oder Sachverständige haben

Bezugsort

Auch als Angehörige der EU-/EWR-Staaten ohne derzeitige Niederlassung in Baden-Württemberg können Sie von einer IHK öffentlich bestellt und vereidigt werden. Für Sie ist die IHK zuständig, in deren Bezirk die Niederlassung gegründet werden soll.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hat ihn im Benehmen mit allen baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern am 14.07.2011 freigegeben.

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