Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.
Beispiel: Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.
Sie erhalten Informationen
- über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute und
- zu Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die im Geschäftsleben wichtig sind.
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen:
- Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
- Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.
Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.
Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
und in Papierform möchten:
- für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
- für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00
für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00
und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
- für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
- für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00
für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00
für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00
für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00
Zuständigkeit
das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung der betreffenden Kauffrau beziehungsweise des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keiner
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
03.03.2025 Justizministerium Baden-Württemberg