Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Kolleg - Besuch anmelden

Das Kolleg bietet Erwachsenen mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Das Kolleg ist eine Vollzeitschule und dauert drei Jahre. Der Unterricht findet tagsüber statt. Sie dürfen während der gesamten Ausbildungszeit keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.

Der Besuch des Kollegs gliedert sich in:

  • eine einjährige Einführungsphase
  • und eine zweijährige Kursstufe.

Bestehen Sie die Abiturprüfung am Ende der Kursstufe, erhalten Sie damit die allgemeine Hochschulreife. Damit können Sie an allen Hochschulen in Deutschland studieren.

Hinweis: Sie erhalten die Fachhochschulreife, wenn Sie am Ende des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems

  • die erforderlichen schulischen Leistungen erbracht haben und
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges Praktikum oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst nachweisen.

Voraussetzungen

Sie dürfen sich nicht mehr bewerben, wenn Ihnen bereits

zweimal die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife versagt worden ist. In manchen Fällen werden Bewerber und Bewerberinnen aufgenommen, die im ersten Bildungsweg auf dem Gymnasium erfolglos geblieben sind. Zudem dürfen Sie das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife nicht bereits anderweitig erworben haben.

Ablauf

Sie können sich bei dem jeweiligen Kolleg persönlich oder schriftlich anmelden. Der Anmeldebogen liegt in den jeweiligen Kollegs aus. In manchen Fällen bieten die Bildungseinrichtungen das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.

Fristen

je nach Kolleg unterschiedlich

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Lebenslauf

  • Geburtsurkunde oder eine Kopie des Personalausweises

  • Passbild

  • Abschluss- oder Abgangszeugnisse der besuchten Schulen

  • Erklärung, ob Sie bisher an einer Abiturprüfung teilgenommen haben

Gebühren

je nach Kolleg unterschiedlich

Zuständigkeit

das jeweilige Kolleg

Rechtsgrundlage

Verordnung des Kultusministeriums über den Bildungsgang und die Abiturprüfung an den Kollegs (Kolleg-Verordnung - KollegVO) vom 19. Oktober 2018

Rechtsbehelf

Gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung des Staatlichen Kollegs Mannheim kann Widerspruch eingelegt werden.

Sonstiges

Für die Dauer des Kollegbesuchs können Sie BAföG beantragen.

Vertiefende Informationen

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite "Der Zweite Bildungsweg in Baden-Württemberg"

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.01.2024 freigegeben.

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