Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Stromanbieter wechseln

Ihren Stromanbieter können Sie als Stromverbraucherin oder -verbraucher selbst wählen. Die Netzbetreiber halten nur noch das Monopol an den Stromnetzen, nicht mehr an der Stromlieferung.

Voraussetzungen

Sie haben einen bestehenden Vertrag mit einem Stromanbieter.

Ablauf

  • Durchleitungsvertrag (Nutzung des Stromnetzes)

  • Anschlussnutzungsvertrag (Nutzung des Stromanschlusses in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus)

Fristen

Sie können den Stromversorger jederzeit wechseln. Sie müssen aber die Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags beachten. Sie können den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Es empfiehlt sich, früh vor dem geplanten Wechsel Kontakt mit dem gewählten Stromanbieter aufzunehmen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Vertragsformular

Formulare für den Vertrag erhalten Sie von Ihrem neuen Stromanbieter.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

Das Unternehmen, mit dem Sie einen neuen Vertrag abschließen möchten.

Rechtsgrundlage

  • § 20 EnWG Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

  • § 20a EnWG Lieferantenwechsel

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

Die Verbraucherzentrale gibt auf ihren Seiten Tipps zum Wechsel des Stromversorgers. Darüber hinaus berät Sie die Verbraucherzentrale auch persönlich bei der Wahl des für Sie günstigsten und besten Anbieters. Dieses Beratungsangebot ist kostenpflichtig.

Freigabevermerk

07.04.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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