Stromanbieter wechseln
Ihren Stromanbieter können Sie als Stromverbraucherin oder -verbraucher selbst wählen. Die Netzbetreiber halten nur noch das Monopol an den Stromnetzen, nicht mehr an der Stromlieferung.
Voraussetzungen
Sie haben einen bestehenden Vertrag mit einem Stromanbieter.
Ablauf
Durchleitungsvertrag (Nutzung des Stromnetzes)
Anschlussnutzungsvertrag (Nutzung des Stromanschlusses in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus)
Fristen
Sie können den Stromversorger jederzeit wechseln. Sie müssen aber die Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags beachten. Sie können den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Es empfiehlt sich, früh vor dem geplanten Wechsel Kontakt mit dem gewählten Stromanbieter aufzunehmen.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Vertragsformular
Formulare für den Vertrag erhalten Sie von Ihrem neuen Stromanbieter.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
Das Unternehmen, mit dem Sie einen neuen Vertrag abschließen möchten.
Rechtsgrundlage
§ 20 EnWG Zugang zu den Energieversorgungsnetzen
§ 20a EnWG Lieferantenwechsel
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
Die Verbraucherzentrale gibt auf ihren Seiten Tipps zum Wechsel des Stromversorgers. Darüber hinaus berät Sie die Verbraucherzentrale auch persönlich bei der Wahl des für Sie günstigsten und besten Anbieters. Dieses Beratungsangebot ist kostenpflichtig.
Freigabevermerk
07.04.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg