Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Darin sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.
Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung (im Wege einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses) beantragen.

In manchen Fällen erfolgt eine Eintragung in das Wählerverzeichnis nur, wenn Sie dies beantragen. Dafür gelten abweichende Regelungen und Fristen. Nähere Informationen erhalten Sie unter Sonstiges.

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen.

  • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Kommunalwahl aus.

Ablauf

  • Vorname und Name

  • Geburtsdatum

  • genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten

  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" oder "Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses"

Fristen

Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

Gebühren

keine

Zuständigkeit

die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben

Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.

Rechtsgrundlage

Kommunalwahlordnung (KomWO)

Kommunalwahlgesetz (KomWG)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung können der Antragsteller und der Betroffene Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ergeben. Über den Widerspruch im Vorverfahren entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde.

Sonstiges

Als Rückkehrer oder Rückkehrerin trägt die Gemeinde Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung "Eintragung in das Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) als Rückkehrer beantragen".

Bei einem Umzug werden Sie nicht automatisch in ein anderes Wählerverzeichnis eingetragen. Informationen dazu finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bei Umzug beantragen".

Freigabevermerk

01.07.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Wahlen und Bürgerbeteiligung
Kommunalwahlen
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