Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Adoption - sich als Adoptiveltern bewerben

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle bewerben.

Voraussetzungen

  • Körperliche und geistige Gesundheit

  • Ausreichend Wohnraum

  • Finanzielle Sicherheit

  • Mindestalter:

    • Bei verheirateten Paaren muss einer der Ehepartner mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Ehepaare dürfen ein Kind nur gemeinsam annehmen.
    • Bei unverheirateten Paaren kann nur einer der beiden ein Kind adoptieren. Das Mindestalter beträgt in diesem Fall 25 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, dass der andere Partner das Kind nach der Adoption durch den ersten Partner ebenfalls adoptiert (Sukzessivadoption).
    • Bei Kindern ab 14 Jahren muss das Kind der Adoption zustimmen.

  • Bei verheirateten Paaren muss einer der Ehepartner mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Ehepaare dürfen ein Kind nur gemeinsam annehmen.

  • Bei unverheirateten Paaren kann nur einer der beiden ein Kind adoptieren. Das Mindestalter beträgt in diesem Fall 25 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, dass der andere Partner das Kind nach der Adoption durch den ersten Partner ebenfalls adoptiert (Sukzessivadoption).

  • Bei Kindern ab 14 Jahren muss das Kind der Adoption zustimmen.

  • Bei verheirateten Paaren muss einer der Ehepartner mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Ehepaare dürfen ein Kind nur gemeinsam annehmen.

  • Bei unverheirateten Paaren kann nur einer der beiden ein Kind adoptieren. Das Mindestalter beträgt in diesem Fall 25 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, dass der andere Partner das Kind nach der Adoption durch den ersten Partner ebenfalls adoptiert (Sukzessivadoption).

  • Bei Kindern ab 14 Jahren muss das Kind der Adoption zustimmen.

Ablauf

Bei einem Themenabend der Adoptionsvermittlungsstelle können Sie sich unverbindlich informieren.

Wenn Sie sich entschieden haben, ein Kind adoptieren zu wollen, müssen Sie sich an eine Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Nach einem Beratungsgespräch oder nach mehreren Gesprächen erhalten Sie einen Fragebogen.

Den ausgefüllten Fragebogen geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Adoptionsvermittlungsstelle ab. In weiteren Gesprächen, wobei mindestens eines bei Ihnen zu Hause stattfindet, prüft die Adoptionsvermittlungsstelle Ihren Antrag sowie die angegebenen Gründe für eine Adoption.Dabei sind beispielsweise Angaben darüber ob ein Kind in Ihre Familie passt, für die Feststellung Ihrer Eignung von Bedeutung. Solche und ähnliche Themen spielen eine wichtige Rolle. Weitere Fragen beziehen sich beispielsweise auf Ihre Einkommensverhältnisse, Ihr Alter und Ihre Gesundheit.

Nach eingehender Prüfung entscheidet die Adoptionsvermittlungsstelle, ob Sie geeignet sind, ein Kind zu adoptieren. Das Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen in Briefform mitgeteilt.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • ausgefüllten Fragebogen

  • Lebensläufe mit Fotos

  • Abschrift aus dem Geburtenregister und Eheregister

  • Bescheinigungen über die Staatsangehörigkeit

  • Nachweise über die finanzielle Situation

  • Führungszeugnisse

  • Gesundheitsatteste

Gebühren

  • für die Eignungsprüfung zur Annahme eines Kindes im Inland: keine

  • für die Eignungsprüfung zur Annahme eines Kindes aus dem Ausland: je nach Einzelfall

Zuständigkeit

Rechtsgrundlage

  • § 101 Adoptionssachen

  • §§ 186 - 199 Verfahren in Adoptionssachen

Rechtsbehelf

  • Adoptionsbeschluss: nicht anfechtbar, nur gegebenenfalls Aufhebungsverfahren, Anhörungsrüge oder Verfassungsbeschwerde

  • Zurückweisung der Adoption sowie die Adoption begleitende Beschlüsse: gegebenenfalls. Beschwerde

Sonstiges

Achtung: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.

Die Bewerbung um ein Kind aus dem Ausland ist nur

bei der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes oder bei zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen (Adoption: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) möglich.

Die Eignungsüberprüfung soll dabei von dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt durchgeführt werden.

Freigabevermerk

19.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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