Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Waffenschein beantragen

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

Wollen Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich führen, benötigen Sie einen Waffenschein.

Der Begriff "Führen" einer Waffe bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb

  • der eigenen Wohnung,
  • der eigenen Geschäftsräume,
  • des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eingezäuntes Grundstück) oder
  • einer Schießstätte.

Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Waffenbehörde in Verbindung.

Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Wollen Sie in der Öffentlichkeit eine Waffe bei sich führen, müssen Sie neben Ihrem Waffenschein Ihren Personalausweis oder Pass bei sich haben.

Voraussetzungen

  • Gefährdung

    • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und
    • dass das Führen von Schusswaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

  • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und

  • dass das Führen von Schusswaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

  • Haftpflichtversicherung

  • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und

  • dass das Führen von Schusswaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

Ablauf

Sie müssen den Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download zur Verfügung.

Die zuständige Waffenbehörde prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Waffenscheins vorliegen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Waffebehörde.

Zuständigkeit

  • das Landratsamt,

  • die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft.

Rechtsgrundlage

  • § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

  • § 5 Zuverlässigkeit

  • § 6 Persönliche Eignung

  • § 7 Sachkunde

  • § 8 Bedürfnis

  • § 10 Erteilung von Erlaubnissen

  • § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

  • § 19 Gefährdete Personen

  • § 36 Aufbewahren von Waffen und Munition

  • § 38 Ausweispflichten

Rechtsbehelf

Sonstiges

  • muss sich zum Beispiel in einem verschlossenen Behältnis befinden (zum Beispiel in einem mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer) und

  • darf nicht geladen sein.

Freigabevermerk

Innenministerium Baden-Württemberg

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