Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragen
Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.
Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen:
- Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
- Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, zum Beispiel ehemalige Müllplätze
- Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
- Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
- Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
- Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht
Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg finden Sie solche Grundstücke in den Bodenschutz- und Altlastenkatastern.
Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen die Bodenschutz- und Altlastenkataster.
Voraussetzungen
Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegenstehen.
Ablauf
bei der Beurteilung von Flächen, die eine Gefahr sind für:
- Mensch
- Boden
- Nutzpflanzen
- Grundwasser
Mensch
Boden
Nutzpflanzen
Grundwasser
wenn Sie ein Bauvorhaben auf Verdachtsflächen planen
fachlich und rechtlich bei Untersuchungen und Sanierungen.
Mensch
Boden
Nutzpflanzen
Grundwasser
Fristen
Die Auskunft können Sie jederzeit beantragen.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Keine, gegebenenfalls Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise Berechtigungsnachweis.
Gebühren
die Eigentümerin oder der Eigentümer,
die Mieterin oder der Mieter oder
die Pächterin oder der Pächter
Zuständigkeit
wenn das Grundstück in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
wenn das Grundstück in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG)
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
10.12.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg