Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragen

Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.

Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen:

  • Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
  • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, zum Beispiel ehemalige Müllplätze
  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
  • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
  • Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
  • Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht

Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg finden Sie solche Grundstücke in den Bodenschutz- und Altlastenkatastern.

Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen die Bodenschutz- und Altlastenkataster.

Voraussetzungen

Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegenstehen.

Ablauf

  • bei der Beurteilung von Flächen, die eine Gefahr sind für:

    • Mensch
    • Boden
    • Nutzpflanzen
    • Grundwasser

  • Mensch

  • Boden

  • Nutzpflanzen

  • Grundwasser

  • wenn Sie ein Bauvorhaben auf Verdachtsflächen planen

  • fachlich und rechtlich bei Untersuchungen und Sanierungen.

  • Mensch

  • Boden

  • Nutzpflanzen

  • Grundwasser

Fristen

Die Auskunft können Sie jederzeit beantragen.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Keine, gegebenenfalls Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise Berechtigungsnachweis.

Gebühren

  • die Eigentümerin oder der Eigentümer,

  • die Mieterin oder der Mieter oder

  • die Pächterin oder der Pächter

Zuständigkeit

  • wenn das Grundstück in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung

  • wenn das Grundstück in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG)

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Umweltverwaltungsgesetz (UVwG)

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

10.12.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

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