Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
Voraussetzungen
Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände
Ablauf
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
Fristen
innerhalb eines Monats
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
des Änderungsbeschlusses
der Satzungsänderung
des Stiftungsgeschäftes
Gebühren
keine
Zuständigkeit
das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat
Bezugsort
Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.
Vertiefende Informationen
Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
Freigabevermerk
27.11.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg