Dienstleistungen - Service BW: Stadt Maulbronn

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Dienstleistungen - Service BW

Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen

Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • energetische Sanierung
  • altersgerechter Umbau Ihres Gebäudebestandes
  • Nutzung erneuerbarer Energien

Energetische Sanierung und altersgerechter Umbau:

Für diese Vorhaben können Sie ein von der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) ausgereichtes Darlehen erhalten. Das Darlehen ist zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.

Darüber hinaus können Sie Zuschüsse erhalten.

 

Nutzung erneuerbarer Energien:

Dieses Vorhaben kann durch entsprechende Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Die Voraussetzungen richten sich nach den Bedingungen des KfW-Produkts. Ihr Antrag wird über die L-Bank lediglich an die KfW weitergeleitet.

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen geplanten Maßnahmen der energetischen Sanierung oder des altersgerechten Umbaus erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beziehungsweise der entsprechenden DIN-Norm

  • Bei Maßnahmen zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien müssen Sie die Voraussetzungen des jeweils aktuellen KfW-Programms erfüllen

Ablauf

Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Förderung bei der L-Bank beantragen. Den Antragsvordruck 9026 erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).

Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-1760 oder der E-Mail-Adresse wohnungsbau@l-bank.de auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Achtung: Mit dem Vorhaben darf erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.

Fristen

Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie bspw. im Antragsvordruck auf der Homepage der L-Bank oder erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Gebühren

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Zuständigkeit

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022)

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

Hinweise des Ministeriums für Städte und Gemeinden zur Änderung des LWoFG (Stand: 11.08.2025)

Durchführungshinweise des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz (DH-LWoFG)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.

Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.02.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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